Prüfungsinformation Modist/in
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Es handelt sich um eine konventionelle Zwischenprüfung, deren Ergebnis nicht in die Gesellenprüfung einfließt.
Gesellenprüfung
Die Gesellenprüfung besteht aus dem Teil A und dem Teil B.
Im Teil A der Prüfung sollen die Prüflinge drei Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, durchführen und mit betriebesüblichen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch führen.
Der Teil B der Prüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Entwurf und Gestaltung
- Planung und Fertigung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Weitere Informationen
Die Prüfungszeiten sowie der Prüfungsgegenstand ergeben sich aus der Ausbildungsordnung. Diese finden Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Ansprechpartner
Berufsbildung
Telefon 089 5119-203
Fax 089 5119-323