Neue Mindestlohnverordnung für Dachdecker

Die neue Mindestlohnverordnung für das Dachdecker-Handwerk, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen wurde, ist am 19. März 2010 in Kraft getreten. Im Dachdecker-Handwerk gilt seither ein Mindestlohn von 10,60 Euro. Die fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdecker-Handwerk erklärt die Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdecker-Handwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – für allgemeinverbindlich. Demnach beträgt der Mindestlohn in Deutschland für alle inländischen und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab

-        19.  März 2010:      10,60 Euro

-        1. Januar 2011:      10,80 Euro

-        1. Januar 2012:      11,00 Euro

-        1. Januar 2013:      11,20 Euro

Von der Mindestlohnverordnung für das Dachdecker-Handwerk werden Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie das Reinigungspersonal nicht erfasst.

Hintergrund

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) Tarifverträge durch Verordnung für allgemeinverbindlich erklären. Damit werden die tariflichen Mindestlöhne auf alle inländischen und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im jeweiligen Handwerk erstreckt.

Mindestlöhne gelten nach dem AEntG in folgenden Branchen des Handwerks: Baugewerbe, Elektrohandwerk, Gebäudereiniger-Handwerk, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft sowie im Maler- und Lackiererhandwerk.

Links zum Gesetzestext:

Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk vom 15. März 2010 

Weiterführende Links:

Weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einschließlich einer Übersicht über die Mindestlöhne nach dem AEntG 

 

April 2010