Neuer zentraler Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitgeber benötigen eine Betriebsnummer für Anträge bei der Agentur für Arbeit. Sie ist beispielsweise für Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitnehmer erforderlich, aber auch für die Anmeldung von Beschäftigten bei der Sozialversicherung. Dies ist für versicherungspflichtig Beschäftigte die für den Beschäftigten zuständige Krankenkasse.

Die Bundesagentur für Arbeit zentralisiert nunmehr ihren Betriebsnummern-Service in Saarbrücken. Damit verfolgt sie u.a. eine bessere Erfassung und Betreuung von Betrieben im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung.

Erreichbarkeit

Die Servicezeiten des neuen Betriebsnummern-Service sind derzeit Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Kontakt

Telefon (bundesweit):
Bis 22. Januar 2008: 0681 849444
Ab 23. Januar 2008: 01801 664466 (3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten davon abweichende Preise.)

Postanschrift:

Betriebsnummern-Service
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken

Postfachanschrift:

Betriebsnummern-Service
Postfach 101844
66018 Saarbrücken
Telefax: 0681 849499
E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de

Keine Änderung bei der Betriebsnummernvergabe beim Haushaltsscheckverfahren

Bei der Betriebsnummervergabe im Rahmen des sogenannten "Haushaltsscheckverfahrens" hat sich nichts geändert: Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Meldeverfahren für die geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten. Hat der Haushalt noch nie eine Betriebsnummer erhalten, ist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Betriebsnummernvergabe zuständig. (Telefon: 01801 200504 zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom).

Weiterführende Links:

Bundesagentur für Arbeit (Betriebsnummern-Service)

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) 

Niederschrift über die Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens vom 05./06.11.2007 


Januar 2008