
BHT zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die BundeswehrPeteranderl: "Ohne Änderungen am Gesetzentwurf werden KMU von Vergabeverfahren im Prinzip ausgeschlossen"
11. September 2025
Der Bayerische Handwerkstag (BHT) hat sich wegen des Gesetzentwurfs zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr an die Bayerische Staatsregierung gewandt, damit Handwerk und Mittelstand bei Ausschreibungen auch weiterhin zum Zuge kommen können. „Die bewährten Vergaberegeln für den nicht-militärischen Bereich, wie z.B. Bauvorhaben, sollten von der Gesetzesänderung ausgenommen werden. Gleiches gilt für Lieferungen und Dienstleistungen, die nicht direkt der Steigerung der Verteidigungsbereitschaft dienen, wie etwa die Belieferung mit Fleisch- und Backwaren“, betonen BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl und BHT-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers in einem Schreiben an Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Bauminister Christian Bernreiter.
Die vorgesehene befristete Aussetzung des Losgrundsatzes zugunsten einer gebündelten Vergabe sollte ausschließlich für die militärische Beschaffung gelten. „Für Bauprojekte, Maßnahmen an Liegenschaften und den gesamten Bereich der Bundeswehrimmobilien lehnen wir eine pauschale Aussetzung des Losgrundsatzes ab. Ansonsten würden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von solchen Verfahren im Prinzip ausgeschlossen“, so Peteranderl.
Der BHT verweist in seinem Schreiben darauf, dass die Betriebe im Freistaat seit Jahrzehnten zuverlässige Partner der öffentlichen Hand sind. Die nötige Erfahrung und regionale Verwurzelung ermöglichen es ihnen, Bauaufträge für die Bundeswehr zuverlässig und zügig umzusetzen. Hüpers: „Die Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen trägt dazu bei, die Akzeptanz der Bundeswehr in der Gesellschaft zu stärken. Deshalb muss der Vorrang der Losvergabe im Bereich der Bauaufträge erhalten bleiben.“
Das bayerische Handwerk tritt weiter dafür ein, die Vergabeverfahren auch in Zukunft mittelstandsgerecht auszugestalten. „Frühzeitige Informationsangebote im Vorfeld von Ausschreibungen sind hilfreich, damit sich interessierte Unternehmen rechtzeitig vorbereiten können. Ebenso müssen Eignungskriterien so ausgestaltet werden, dass auch kleinere Betriebe realistische Chancen auf Aufträge haben“, sagt Peteranderl. Kritisch sieht der BHT die vorgesehenen Schwellen für freihändige Vergaben und für Direktaufträge. „Dadurch werden Wettbewerb und Transparenz stark eingeschränkt. Die Schwellen sollten vielmehr gesenkt werden, um ein Preisoptimum zu erreichen“, fordert Hüpers.