Symposium Energiewende 2014

Pressemitteilung des Bayerischen HandwerkstagesSymposium zur Energiewende

Traublinger: "Betriebe spüren enorme Kostenlast" 

28. Januar 2014

"Unsere Handwerksbetriebe spüren an der Energiewende bisher vor allem die Kostenlast: zum Jahreswechsel wurde die EEG-Umlage von knapp 5,3 Cent auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde Strom erhöht. Damit steigt nach unseren Schätzungen die Gesamtbelastung für die 200.000 bayerischen Handwerksbetriebe auf rund 260 Millionen Euro im Jahr", betonte Heinrich Traublinger, MdL a. D., Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), bei einem Symposium zur Energiewende, dass der BHT gemeinsam mit dem ifo Institut veranstaltete.

Energiewende 2.0 - Was getan werden muss, um unsere Energieversorgung wieder auf ein sicheres Fundament zu stellen

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Traublinger räumte bei dieser Gelegenheit auch mit dem "Märchen" auf, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nur gesichert werden könne, wenn international agierende Großunternehmen von den Kosten der Energiewende befreit werden: "Auch kleine und mittlere Unternehmen exportieren; auch sie stehen im Wettbewerb mit Importen aus dem Ausland." Der BHT-Präsident kritisierte, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der derzeitigen Form falsche Anreize setze. Es fördere weder den technischen Fortschritt, noch sei es mit dem CO2-Zertifikatehandel und der Politik anderer Staaten abgestimmt.

Zum Reformvorschlag der Bundesregierung, der neben einem Einspeisevorrang für erneuerbare Energien den Erhalt fester Vergütungssätze vorsieht, sagte Traublinger: "Wir werden sehen, ob dieser Weg EU-konform ist." Der BHT-Präsident forderte, Deutschland müsse seinen energiepolitischen Alleingang beenden: "Es ist falsch, ohne Abstimmung mit anderen Staaten Maßnahmen zu ergreifen, die die eigene Wettbewerbsfähigkeit gefährden." Aufgabe des Staates sei jetzt, die Infrastruktur bereitzustellen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen oder den geeigneten rechtlichen Rahmen zu schaffen. Die Energiewende erfordere Stromspeicher und Investitionen ins Netz. Außerdem seien Ersatzkapazitäten für wind- und sonnenarme Phasen erforderlich.

Traublinger wies darauf hin, dass die Reduzierung des Verbrauchs in den Überlegungen zur Energiewende bislang viel zu kurz komme. Nach Zahlen des Bundesbauministeriums beträgt der Anteil von öffentlichen und privaten Gebäuden in Deutschland am Gesamt-Energieverbrauch 40 Prozent und fast 30 Prozent am CO2-Ausstoß. "Dort könnte viel Energie eingespart werden. Eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist daher dringend erforderlich", erklärte der BHT-Präsident.

Das Volkswirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen (ifh), das zum Verbund des Deutschen Handwerks Instituts gehört, hat den Nutzen einer steuerlichen Förderung für die Sanierung von Gebäuden errechnet: unter Berücksichtigung von Mitnahmeeffekten, die bei etwa 30 Prozent liegen dürften sowie der Annahme, dass die Hälfte des induzierten Investitionsvolumens zu zusätzlicher Beschäftigung führt, entstehen aus Umsatzsteuer Mehreinnahmen in Höhe von 559 Mio. Euro sowie ein zusätzliches Lohnsteueraufkommen in Höhe von 250 Mio. Euro. Zusammen mit den erhöhten Einnahmen der Sozialversicherung von etwa einer Mrd. Euro sowie vermiedenen Ausgaben für Arbeitslosigkeit in Höhe von 452 Mio. Euro ergeben sich positive Effekte in Höhe von 2,261 Mrd. Euro. Gleichzeitig werden die Steuerausfälle durch die Fördermaßnahme mit 1,5 Mrd. Euro pro Jahr veranschlagt, so dass sich ein Nettofiskaleffekt von plus 761 Mio. Euro ergibt. Für die Umwelt würde die steuerliche Förderung ebenfalls eine deutliche Entlastung bringen: geht man analog zum Gutachten des ifh von fünf Mrd. Euro Investitionsvolumen aus, so kann damit eine Reduktion des Primärenergiebedarfs von etwa 2,5 TWh/a erreicht und damit der CO2-Ausstoß um ca. 640.000 Tonnen pro Jahr reduziert werden.