Unternehmerische Sorgfaltspflicht und Menschenrechte

Die Bundesregierung möchte Unternehmen dabei unterstützen, vermehrt Augenmerk bei der Einhaltung von Menschenrechten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu richten. Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gibt Unternehmen eine klare Orientierung und damit Rechtssicherheit, wie sie Menschenrechte achten können. Erstmals wird verbindlich geregelt, welche Sorgfaltspflichten Unternehmen entlang der Lieferkette einhalten müssen.

Dabei sind v.a. die großen Wirtschaftsakteure angesprochen. Grundsätzlich sollen aber alle Unternehmen für diese Themen sensibilisiert werden.

Daher hat das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine Broschüre zu Unterstützungsangeboten zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte erstellt. Die Angebote helfen bei der Umsetzung des NAP genauso wie bei der unternehmerischen Vorbereitung auf das Lieferkettengesetz.