Vergabe von Prüfungsdienstleistungen
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern führt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Finanzaufsicht über 15 Kreishandwerkerschaften und 176 Innungen im Raum München und Oberbayern. Im Zuge dieser aufsichtsrechtlichen Verpflichtung sollen in zeitlich regelmäßigen Abständen Vor-Ort-Prüfungen vorgenommen werden.
Folgende Tätigkeiten sollten in der Vor-Ort-Prüfung standfinden:
- Überprüfung der Buchhaltung auf Ordentlichkeit und stichprobenweise auf Mangelfreiheit.
- Stichprobenweiser Abgleich der Ausgabenpositionen der Jahresrechnung mit den dazu gehörenden Belegen. Überprüfung der Kasse auf negative Kassenbestände.
- Feststellung von Vorgängen, die einen genehmigungsfähigen Beschluss bedürfen. Überprüfung, ob ein entsprechender Beschluss von der Mitgliederversammlung gefasst und aufsichtlich genehmigt wurde.
- Feststellung der Anlageform des Vermögens und Überprüfung auf Anlagesicherheit.
- Stichprobenweise Überprüfung der Ausgaben auf Plausibilität.
- Stichprobenweise Überprüfung der Entschädigung von Ehrenamtsträgern auf Satzungskonformität.
Dabei sollen ca. 20 Kreishandwerkerschaften und Innungen mit einem jeweiligen Zeitaufwand von 12 Stunden im Jahr geprüft werden. Der Auftrag umfasst damit ca. 240 h/Jahr. Er soll zunächst für ein Jahr erteilt werden.
Wir bitten Steuerberater oder Personen mit einer entsprechenden Qualifikation um Abgabe von aussagekräftigen Angeboten bis 30. September 2016. Die Angebote sollten den Stundensatz, Fahrtkosten und etwaige zusätzliche Kosten enthalten.
Bitte senden Sie Ihr Angebot an:
Kennziffer 04/2016 Nr. 0