
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutzfristen
Am 18.09.2012 sind neue Regelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten. Die für die betriebliche Praxis wichtigste Änderung betrifft § 16 Abs. 3 S. 3 BEEG. Eine Arbeitnehmerin kann ihre Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen wegen der Geburt eines weiteren Kindes fortan auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beenden.
Sie soll dem Arbeitgeber in diesem Fall aber die vorzeitige Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen. Mit dieser Gesetzesänderung werden Urteile des Europäischen Gerichtshofes in nationales Recht umgesetzt. Neben dieser Neuregelung gibt es beispielsweise auch Änderungen beim Elterngeld.
Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Oktober 2012