
Wege zum Meister
Meister: Handwerk Made in Germany
Guter Grund: Meister werden lohnt sich!
Im Handwerk trifft Tradition Fortschritt. Meister im Handwerk – dieser Titel steht für Qualität, Kundenorientierung und Zuverlässigkeit. Das wissen Sie, das wissen wir, und auch Ihre Kunden!
Vielfältige Gründe, um Meister zu werden!
Werden auch Sie ein Meister, weil
- Sie sich in Ihrem Beruf selbstverwirklichen wollen und sogar eine eigenes Unternehmen leiten möchten.
- Sie sich als Angestellter und sogar als Chef anderen einen sicheren, abwechslungsreichen Arbeitsplatz sichern wollen.
- Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen möchten.
- Sie mit der Meisterprüfung alle notwendigen fachlichen, betriebswirtschaftlichen und pädagogischen Qualifikationen erlernen.
- Sie mit dem Meisterbrief freien Zugang zu einer Hochschule erhalten.
- Sie sich die Kosten für die Meisterprüfung durch finanzielle Förderungen auch leisten können.
- Sie junge Menschen im Handwerk ausbilden möchten.
- Sie wissen, dass Handwerk "Made in Germany" ist
- der Meisterbrief für Sie und Ihre Kunden ein Qualitäts- und Vertrauenssiegel für Produkte und Leistungen des Handwerks.ist.
Nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand!
Wie beraten Sie dabei.
Informationen
Der Meisterbrief
Wer kennt Ihn nicht, den gerahmten, zentral platzierten Meisterbrief an der Wand in jedem Betrieb? Der Meisterbrief zeigt: ich kann einen Handwerksbetrieb selbständig führen und Lehrlinge ordnungsgemäß ausbilden. Er bescheinigt Ihnen, dass Sie als Meister über die notwendigen theoretischen und fachlichen Kenntnisse in Ihrem Fach verfügen.
Zulassungsvoraussetzungen allgemein
Sie haben Ihre Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen oder damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden? Oder haben Sie eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt? Glückwunsch, dann haben Sie beste Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung!
Wenn Sie aber Ihre Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk ablegen möchten, reicht der Nachweis einer Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die früher geforderte mindestens dreijährige Berufspraxis ist nach der Novellierung der Handwerksordnung entfallen.
Auf Antrag können in Einzelfällen Ausnahmeregelungen bei den Nachweisen erteilt werden.
Prüfung: Ablauf & Anmeldung
Das Prüfungsprozedere der so genannten Aufstiegsweiterbildung zum Handwerksmeister ist in vier Teile gegliedert:
1. Fachpraktische Prüfung,
2. Fachtheoretische Prüfung,
3. Wirtschaftliche und rechtliche Prüfung,
4. Arbeitspädagogische Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung (auch „AdA-Schein“ genannt).
Die Teile 3 und 4 sind für alle Handwerksberufe gleich. Dauer und Inhalt der Ausbildung der Teile 1 und 2 sind vom jeweiligen Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, abhängig.
Die Kurse für die einzelnen Gewerke (Teil I und II) finden in der Meisterschule, die Teile III und IV in den Bildungszentren statt.
Verordnungen über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung können Sie hier downloaden und ausdrucken.[1]
Die Prüfung des Handwerksmeisters findet bei der zuständigen Kammer statt, in Ihrem Fall erfolgt die Prüfung im so genannten Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Beurkundet wird die bestandene Meisterprüfung mit dem Meisterbrief nach § 51 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO).
Die Einladung zu den verschiedenen Prüfungsteilen erfolgt aufgrund der Teilnehmerliste von Kurs- bzw. Schulungsmaßnahmen.
Soweit Sie keine spezielle Meistervorbereitungsmaßnahmen besuchen, müssen Sie mit der Handwerkskammer die Prüfungstermine abstimmen und sich schriftlich zur Prüfung melden.
Entsprechendes gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
[1] Mit freundlicher Genehmigung der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft.
Anmeldung zur Meisterprüfung
Sie erfüllen die Zulassungsvorrausetzungen? Dann füllen Sie bitte das Formular „Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung“ aus und fügen bitte folgende Nachweise bei:
- Gesellenprüfungszeugnis/Ausbildungsabschlusszeugnis (in Kopie)
- Nachweis über berufliche Tätigkeit als Geselle/Facharbeiter (vom Arbeitgeber, in Kopie), bitte keine Versicherungsnachweise; keine Arbeitsverträge
- Nachweis über abgeleisteten Wehrdienst bei berufsnaher Verwendung (seitens des zuständigen Berufsförderungsdienstes/Kreiswehrersatzamtes) bzw. Ersatzdienst (in Kopie)
- ggf. Zeugnisse über eine bereits bestandene Meisterprüfung oder Prüfungsteile (in beglaubigter Fotokopie)
- ggf. Zeugnis über eine bereits bestandene Techniker-/Ingenieurprüfung bzw. sonstige anrechenbare Prüfungen ( in beglaubigter Fotokopie)
Anträge ohne entsprechende Nachweise können nicht bearbeitet werden.
Soweit die üblichen Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen, sind begründete Angaben erforderlich.
Den Antrage senden Sie bitte an folgende Adresse: AP Eintragen Dr. Schärl
Gebühren & Kosten
Teil | Name | Preis |
---|---|---|
Teil I: | Praktische Prüfung | 240,- Euro |
Teil II: | Fachtheoretische Prüfung | 200,- Euro |
Teil III: | Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung | 156,- Euro |
Teil IV: | Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung | 156,- Euro |
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer.
Hinweise zu weiteren Gebühren wie zum Beispiel bei ausnahmsweiser Zulassung, Wiederholung der Meisterprüfung oder Rücktritt finden Sie im Infoblatt „Gebühren und Kosten“.
Förderprogramme wie Meister-Bafög und Meisterbonus
Weiterbildung rechnet sich, aber sie kostet auch. Informationen, alle Ansprechpartner und Voraussetzungen für Förderprogramme wie „Meister-BAföG“ oder den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung finden Sie hier zusammengefasst.
Weiterführende Links
Aufstiegs-Bafög
Meisterbonus
Meisterfeier 2024
Aktuelle Meisterkurse
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Ansprechpartner:
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