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Mehr Handwerkerausnahmen bei TachographenpflichtWichtiger Erfolg im Kampf gegen Bürokratie

11. April 2019 - Politisches Statement von Präsident Peteranderl

„Handwerker sind keine Spediteure, sondern fahren zum Liefern und Leisten zu ihren Kunden. Handwerkerausnahmen von der Aufzeichnungspflicht mit digitalen Tachographen sind deshalb ein wichtiger, notwendiger und gerechtfertigter Beitrag zum Bürokratieabbau“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 4. April 2019 über die Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr abgestimmt. Im Ergebnis soll die sogenannte „Handwerkerausnahme“ deutlich verbessert werden:

· Zwar wurde die Tachographenpflicht auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen ausgedehnt, um den zunehmenden Speditionsverkehr in diesem Gewichtsbereich zu regulieren. Das Handwerk wird aber durch eine Eingrenzung auf grenzüberschreitenden Warentransport und eine Ausnahme für den Werkverkehr weitestgehend ausgenommen.

· Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen, deren Fahrten in einem Radius von 150 Kilometern um den Betriebsstandort stattfinden, sollen gleichfalls von den Aufzeichnungspflichten mit digitalen Tachographen ausgenommen werden. Bisher liegt der Radius bei 100 Kilometern.

· Fahrzeuge des Baugewerbes bis 44 Tonnen, die sich in einem Radius von 100 Kilometern um den Betriebsstandort bewegen, sollen ebenfalls von der Aufzeichnungspflicht befreit werden.

Wenn nun noch der Europäische Rat diesen Plenumsbeschluss bestätigt, haben wir deutliche Verbesserungen für die Handwerksbetriebe erreicht.

Die Statements des Präsidenten erscheinen wöchentlich im InfoStream-Newsletter der Handwerkskammer.

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