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Großer Erfolg für das Handwerk - Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung.Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen

09.  Januar 2020 - Statement von Präsident Peteranderl

„Die kurz bevorstehende Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen ist ein Vertrauensbeweis für den Meisterbrief und eine Stärkung für das gesamte Handwerk. Es ist auch ein Zeichen, dass durchaus noch handwerksfreundliche Politik in unserem Land gemacht wird“, sagte der Präsident der Handwerkskammer Franz Xaver Peteranderl.

Nach dem Bundestag hat Ende des vergangenen Jahres auch der Bundesrat das Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Dieses Gesetz enthält die Wiedereinführung der Meisterpflicht in folgenden Handwerksberufen, in denen diese 2004 abgeschafft wurde:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Zudem sollten die drei bislang handwerksähnlichen Gewerbe Bestatter, Holz- und Bautenschutz sowie Kosmetiker zulassungsfreie Handwerke werden.

Diese Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn er nimmt eine große wirtschaftspolitische Fehlentscheidung von 2004 zumindest teilweise wieder zurück. Der Meisterbrief steht für hohes fachliches, unternehmerisches und ausbildungsbezogenes Wissen und Können. Es ist ein Garant für die bewährte handwerkliche Qualitätsarbeit, Innovationsfähigkeit und Problemlösungskraft.

Er sorgt dafür, dass Betriebe leistungsfähiger und dauerhafter am Markt sind und ist deshalb auch positiv für Verbraucherschutz und die Sicherung von Gewährleistungsansprüchen. Und er ist ein starkes Signal, dass sich Aus- und Fortbildung im Handwerk lohnt und gewürdigt wird. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht in den zwölf Handwerksberufen ist deshalb ein Zeichen für Qualitätsarbeit und Ausbildungsleistung im Handwerk. 

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Ansprechpartner

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

Telefon 089 5119-117

Fax 089 5119-305

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Im Titelbild gezeigter Ausbildungsberuf

Raumausstatter