Zuschüsse für Arbeitgeber bei Einstellung schwerbehinderter Menschen
Zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen auf dem Ersten Arbeitsmarkt stehen in Bayern zusätzliche Fördermittel in Höhe von 1 Million Euro zur Verfügung. Arbeitgeber erhalten im Programmzeitraum vom Juli 2009 bis Juni 2011 deutlich attraktivere Zuschüsse zu den nicht behinderungsbedingten Investitionskosten. Investitionskosten können individuell für jeden neuen Arbeitsplatz gefördert werden; sowohl Ausstattungsgegenstände für einen Büroarbeitsplatz als auch für einen Arbeitsplatz in der Produktion können darunter fallen. Voraussetzung ist insbesondere, dass ein Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen neu geschaffen wird.
Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen einstellen möchten, wenden Sie sich bitte vor Anschaffung der Arbeitsplatzausstattung an das Integrationsamt. Dort werden Sie umfassend zum Sonderprogramm "Chancen schaffen" beraten und können den erforderlichen Antrag stellen.
Weiterführende Links:
Integrationsamt / Zentrum Bayern Familie und Soziales - Förderantrag und Informationen
Dezember 2009