
Brexit: Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU
Weitreichendes Handels- und Kooperationsabkommen vereinbart
Am 24. Dezember 2020 haben die Europäische Union und das Vereinigte Königreich ein weitreichendes Handels- und Kooperationsabkommen vereinbart.
Am 27. April 2021 hat das Europäische Parlament das Handels- und Kooperationsabkommen ratifiziert. Damit gibt es mit dem Freihandelsabkommen eine rechtliche Grundlage für die weiteren Wirtschaftsbeziehungen.
Warenverkehr, Zoll
Geänderter Zeitplan wegen Corona-Pandemie
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen für Unternehmen hat die britische Regierung beschlossen, den Zeitplan für Zollkontrollen anzupassen. Der ursprüngliche Zeitplan zur schrittweisen Einführung der Zollkontrollen wird daher nach hinten verlagert. Der Zoll-Leitfaden "Border Operating Model" wird überarbeitet.
Der überarbeitete Zeitplan für die Einführung von Kontrollen sieht folgendermaßen aus:
- Zollanmeldungen werden weiterhin erforderlich sein. Die Möglichkeit, Zollanmeldungen für Standardwaren nachzureichen, wird bis zum 1. Januar 2022 verlängert. Importeure können demzufolge die vollständige Einfuhranmeldung bis zu sechs Monate nach der Einfuhr einreichen.
- Anforderungen an die Voranmeldung für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (POAO), bestimmte tierische Nebenprodukte (ABP) und Lebensmittel mit hohem Risiko, die nicht tierischen Ursprungs sind (HRFNAO), werden erst am 1. Oktober 2021 erforderlich. Die Anforderungen an die Ausfuhrgesundheitsbescheinigungen für POAO und bestimmte ABP werden am selben Tag in Kraft treten.
- Physische SPS-(sanitäre und phytosanitäre) Kontrollen auf POAO, bestimmte ABP und HRFNAO sind erst am 1. Januar 2022 erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt werden sie an Grenzkontrollstellen stattfinden.
- Physische SPS-Kontrollen von Anlagen mit hohem Risiko werden ab dem 1. Januar 2022 an den Grenzkontrollstellen statt am Bestimmungsort durchgeführt.
- Für Anlagen mit geringem Risiko und pflanzliche Erzeugnisse sind Vornotifizierungsanforderungen und Dokumentenkontrollen, einschließlich Pflanzengesundheitszeugnisse, erforderlich und werden ab dem 1. Januar 2022 eingeführt.
- Ab März 2022 werden Kontrollen an den Grenzkontrollstellen für lebende Tiere und risikoarme Pflanzen und Pflanzenprodukte durchgeführt.
Die geplanten Anforderungen für kontrollierte Ware bleiben unverändert. Händler, die kontrollierte Waren nach Großbritannien verbringen, müssen daher bei der Einfuhr der Waren nach Großbritannien eine vollständige Zollanmeldung abgeben.
Diensleistungserbringung und Mitarbeiterentsendung
Handwerkliche Dienstleistungen in Großbritannien
Die Erbringung von Dienstleistungen ist mit dem Austritt Großbritanniens insbesondere für handwerkliche Tätigkeiten deutlich erschwert. Trotz eines sehr weit reichenden Handelsabkommens, das zwischen Großbritannien und der EU ausgehandelt wurde, wurden einige Bereiche stark eingeschränkt.
Die deutsch-britische Industrie- und Handelskammer hat Informationen zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Aufenthaltsrecht in einem Merkblatt zusammengestellt. Für das Aufenthaltsrecht, also die Entsendung der Mitarbeiter, bestehen derzeit drei Möglichkeiten:
- Einreise im Rahmen der Besucherroute
- Einreise mit einem Visum
- Frontier Worker Permit
Für das Handwerk kann insbesondere das Frontier Worker Permit interessant sein, wenn man bereits in Großbritannien tätig war. Daher wird dieses im folgenden ausführlich dargestellt. Informationen zur Einreise über die Besucherroute oder mit Visum finden Sie im Merkblatt.
Frontier Worker Permit
Wenn Sie und ihre Mitarbeiter vor dem 31.12.2020 mindestens einmal pro Jahr in Großbritannien gearbeitet haben, könnten Sie Anspruch auf eine Grenzgänger-Erlaubnis „Frontier Worker Permit“ haben. Voraussetzung ist, dass Sie und ihre Mitarbeiter nicht in Großbritannien gelebt haben, sondern dort regelmäßig mindestens einmal in 12 Monaten gearbeitet haben. Die Aufenthalte und Tätigkeiten können im Rahmen von Aufträgen für Privat- und für Geschäftskunden stattgefunden haben. Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden, die Erlaubnis wird gebührenfrei erteilt.
Mit einer Grenzgänger-Erlaubnis können Sie und Ihre Mitarbeiter weiterhin in Großbritannien tätig werden, ohne dass Sie ein Visum oder andere Einreisegenehmigungen beantragen müssen. Sie gilt für 5 Jahre. Nach Ablauf kann eine Verlängerung beantragt werden, für die ebenfalls weiterhin jährliche Geschäftsaktivität belegt werden muss. Wenn aufgrund von Corona oder anderer Gründe wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft in den letzten 12 Monaten nicht in Großbritannien gearbeitet werden konnte, kann dennoch ein Anspruch auf ein Frontier Worker Permit bestehen.
Voraussetzungen
Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Antrag einer Grenzgänger-Erlaubnis gestellt werden:
- Der Antragsteller ist Bürger eines EU-Lands oder der Schweiz, Norwegens, Islands, Liechtensteins.
- Der Antragsteller ist nicht länger als 180 Tage von 12 Monaten wohnhaft in Großbritannien. Stichtag ist hier der 1.1.2020, der 12-Monatszeitraum wird rückwirkend vom Antragsdatum gerechnet. Bei Aufenthalt in Großbritannien über 180 Tage gilt nicht als dauerhaft wohnhaft, wenn einmal im 12-Monatszeitraum oder zweimal im Zeitraum von je 6 Monaten eine Rückkehr in das Herkunftsland belegt werden kann).
Die Regelung gilt für Arbeitnehmer und für Selbständige. - Es muss mindestens einmal in 12 Monaten ein beruflicher Aufenthalt in Großbritannien stattfinden. Falls aufgrund von Coronabedingten Reisebeschränkungen in den 12 Monaten vor Beantragung des Frontier Worker Permit keine Arbeiten in GB durchgeführt werden konnten, ist dies durch geeignete Dokumente (Verträge, Email-Korrespondenz, etc. oder auch Quarantänebescheinigung, falls aufgrund einer Covid-Erkrankung nicht gereist werden konnte) nachzuweisen. Es kann dennoch ein Anspruch auf die Grenzgänger-Erlaubnis bestehen, wenn die anderen Voraussetzungen – vor allem wesentliche Tätigkeit in GB – erfüllt sind.
- Die Häufigkeit und Dauer des beruflichen Aufenthalts ist nachzuweisen, z.B. mit (Arbeits-)Verträgen, Reisekostenabrechnungen (für Arbeitnehmer), Auftragsdokumenten (für Selbständige). Je länger der Aufenthalt ist (z.B. Montag-Freitag für mehrere Wochen; Baustelle mit Materiallager in GB) umso mehr spricht für eine Bewilligung.
Auch künftige Aufträge oder Schriftverkehr, der auf künftige Aufträge schließen lässt, kann zum Beleg einer regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeit in GB vorgelegt werden. - Der berufliche Aufenthalt muss wesentlich gewesen sein – unwesentlich wären z.B. Vorstellungsgespräche, Reisen zu Vertragsverhandlungen oder -unterzeichnungen, kurze Besprechungen. Es gibt keine Mindestanzahl von Stunden oder Tagen, die in GB gearbeitet wurde, dennoch muss belegt werden, dass die Tätigkeit nicht nur untergeordnet war für die Lebens- und Einkommensverhältnisse des Arbeitnehmers oder Selbständigen. Einkünfte aus Tätigkeit in GB unter umgerechnet ca. 210 Euro/Woche oder ca. 910 Euro/Monat dürften eher als nicht wesentliche Tätigkeit gewertet werden. Einkommensnachweise müssen nur auf Nachfrage vorgelegt werden, wenn andere Unterlagen nicht ausreichen, um die Wesentlichkeit der Tätigkeit zu belegen.
- Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, darf die Grenzgänger-Erlaubnis u.a. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Gesundheit verweigert werden oder wenn der Antragsteller wegen Verstoßes gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen zu einem früheren Zeitpunkt aus GB ausgewiesen wurde.
- Die Antragstellung erfolgt am einfachsten mit einem Reisepass mit biometrischem Chip (dann online und per UK Immigration: ID Check App); anderenfalls muss die Identität bei einer UK-Visa-Antragsstelle bestätigt werden.
Das Frontier Worker Permit ist kostenlos und kann online beantragt werden.
Quelle: LGH Düsseldorf, AHK London
Weitere Themen im Handelsabkommen
Im Handelsabkommen finden sich weiter u.a. Regelungen zu folgenden Themen:
- Umsatzsteuer bei Warensendungen
- Umsatzsteuer von sonstigen Leistungen
- Niederlassungsfreiheit sog. "Limiteds"
Informationen hierzu und Antworten auf FAQ zum Handelsabkommen finden Sie unter Brexit Hinweise.