Sicherheitsprüfung (SP) Schulung nach § 29 i. V. m. Anlage VIII StVZO mit Prüfung Erstschulung

Gebühren stehen noch nicht fest

DHZ - Detlev Müller

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Unterricht

03.08.2026 - 06.08.2026

Mo/Mi 08:30 -16:00 Uhr Di/Do 08:00 - 16:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 34 Std.

Anmeldeschluss

30.07.2026

Lehrgangsort

Töginger Straße 49

84453 Mühldorf

Kontakt

Sabine Anhoffer

Telefon 08631 3873-0

sabine.anhoffer--at--hwk-muenchen.de

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Angebotsnummer 46002890-0

Die Sicherheitsprüfung (SP) am Lkw darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine entsprechende Schulung (SP-Schulung) nachweisen können.
Für die Qualifizierung des durchführenden Personals hinsichtlich der Sicherheitsprüfung hat der Gesetzgeber klare Vorgaben gegeben.

Ihr Nutzen
Durch den Prüfungslehrgang werden Sie befähigt, die Sicherheitsprüfung an Nutzfahrzeugen gemäß gesetzlicher Vorgaben durchzuführen und können Ihr betriebliches Angebot erweitern.

Kursinhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Richtlinien
  • SP-Richtlinie und -Durchführungsanweisungen
  • Fahrgestell / Fahrwerk / Verbindungseinrichtungen
  • Lenkung / Reifen / Räder
  • EG-Bremsanlage
  • Druckluft / Drucklufthydraulik
  • Hydraulische Bremse mit Druckluftunterstützung
  • Ventile und Aggregate
  • ABV / ELB / Radbremsen
  • Praktische Übungen
  • Durchführung von Sicht-/Funktions-/Wirkungsprüfungen
  • Einsatz von Mess- und Prüfgeräten
  • Abschlussprüfung

Die Kursgebühren stehen noch nicht endgültig fest und können sich auf Beschluss der Vollversammlung verändern.

Zielgruppe

Meister, Gesellen im KfzTechniker-Handwerk oder Land- u. Baumaschinenhandwerk

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker/-mechatroniker, Land- und Baumaschinenmechaniker. Bitte Kopie des Gesellenbriefes bei der Anmeldung beifügen.

Abschluss

Zertifikat

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