Augenoptiker, Brillen, Mann, Schublade, 15389, Beratung Auge
amh-online.de

Bürokratieabbau im Steuerrecht

„Bürokratie wirkt wie Sand im Getriebe der Handwerksbetriebe. Der Freistaat Bayern hat deshalb einige Forderungen des Handwerks zum Bürokratieabbau in den Bundesrat eingebracht, damit das Getriebe des Mittelstandes wieder besser läuft“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Am 6. Juli 2018 brachte der Freistaat Bayern einen Entschließungsantrag in den Bundesrat ein, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, vor allem im Bereich des Steuerrechts einige bürokratische Belastungen abzubauen. Dieser Entschließungsantrag enthält auch einige Punkte, die auf Forderungen des Handwerks zum Bürokratieabbau zurückgehen:

  • Die Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter sollte auf 1.000 Euro angehoben werden. Dadurch werden nicht nur die Investitionsbedingungen gerade für mittelständische Handwerksbetriebe weiter verbessert. In diesem Fall könnten auch die Regelungen zum Sammelposten, bei dem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern bis 1.000 Euro gleichmäßig über 5 Jahre steuerlich geltend gemacht werden können, vollständig entfallen
  • Bei neu gegründeten Unternehmen sollte auf die Pflicht zur generellen Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen verzichtet werden. Dies wäre ein wichtiger Baustein, um die bürokratischen Belastungen in der Start- und Übergangsphase auf ein Mindestmaß zu reduzieren
  • Eine substanzielle Bürokratiekostenentlastung könnte darüber hinaus durch eine Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen erreicht werden. Dabei soll eine Reduzierung auf 8 Jahre in Betracht gezogen werden.
  • Mit erheblichen Kosten für die Unternehmen ist nicht zuletzt die digitale Vorhaltung von Buchführungsunterlagen verbunden. Dies gilt insbesondere dann, wenn nach einem Softwarewechsel alte EDV-Systeme weiterhin betriebsbereit gehalten werden müssen. Deshalb soll geprüft werden, in welchen Fällen der Datenzugriff auf die Möglichkeit der Datenträgerüberlassung beschränkt werden kann. Denkbar wäre beispielsweise, nach einem Wechsel der Buchführungssoftware die Pflicht zum Weiterbetrieb des Altsystems auf einen bestimmten Zeitraum zu begrenzen. Daneben sollte geprüft werden, ob nach Abschluss einer Betriebsprüfung der Datenzugriff mittels Datenträgerüberlassung generell ausreicht

Im September werden sich die Fachpolitiker in den Bundesratsausschüssen mit den Vorschlägen beschäftigen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung des Plenums.

Ansprechpartner

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

Telefon 089 5119-117

Fax 089 5119-305

robert.fleschuetz--at--hwk-muenchen.de

Weitere Informationen

 zurück zur Kommentarübersicht
 Infostream-Archiv
 Infostream abonnieren