
Haben Sie Ihren zentralen Produktionsstandort als Betriebsstandort angegeben?Machen Sie den Unterschied!
Bei räumlichen Planungen in den Städten und Kommunen im Kammerbezirk München und Oberbayern vertritt die Handwerkskammer die Interessen und Belange des Handwerks und hat dafür eine TöB-Datenbank aufgebaut, die geodatenbasiert mögliche Betroffenheiten von Handwerksbetrieben aufzeigt: Befindet sich beispielsweise ein lärmintensiver Handwerksbetrieb in direkter Nachbarschaft eines neuen Wohnbauvorhabens, kann die Handwerkskammer hier frühzeitig auf mögliche Nutzungskonflikte aufmerksam machen.
Das ist aber nur möglich, wenn uns der zentrale Produktionsstandort als Betriebsstandort bekannt ist.
Ihre Unterstützung ist gefragt
Dafür sind wir jedoch auf auf die Unterstützung unserer Mitgliedsunternehmen und Ihre Angaben angewiesen!
Bitte geben Sie uns explizit die Adresse des zentralen Produktionsstandorts an und machen bewusst den Unterschied zur Post/Büroadresse, wenn Sie den Eintragungsantrag in die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe ausfüllen.
Sollte sich etwas an Ihrer Betriebsadresse ändern, bitten wir uns dies ebenso anzuzeigen.
Übrigens
Der Betriebsstandort ist heuer auch extra Thema bei der Konjunktunkturumfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) im ersten Quartal 2019. Bitte nehmen Sie teil - je mehr wir wissen, umso gezielter können wir unsere Aufgabe angehen!
Ansprechpartner
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, Bauleitplanung und Regionalplanung
Telefon 089 5119-458
Fax 089 5119-305