
Drittes Bürokratieentlastungsgesetz greift viel zu kurzMehr Fortschritt im Bürokratieabbau nötig
02. Oktober 2019 - Statement von Präsident Peteranderl
„Zugegeben: Bürokratieabbau ist mühsam. Aber aus der Sicht der Handwerksbetriebe ist er auch absolut notwendig. Deshalb hätten wir uns vom Dritten Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung schon sehr viel mehr gewünscht“, sagte der Präsident der Handwerkskammer Franz Xaver Peteranderl.
Der Gesetzesentwurf zum Dritten Bürokratieentlastungsgesetz stellt zwar einen kleinen richtigen Schritt zur Minderung bürokratischer Belastungen der Betriebe dar. Vor allem die Erleichterung bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen ist positiv hervorzuheben. Mit der Umsetzung dieser Forderung des Handwerks kann unnötige Bürokratie wirksam abgebaut werden. Auch durch die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann Bürokratie abgebaut werden.
Die vorgesehene Anhebung des Grenzbetrages der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro ist hingegen abzulehnen. Die Kleinunternehmerregelung dient auf der einen Seite der Bürokratieentlastung, führt anderseits jedoch zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und begünstigt gesamtwirtschaftlich unerwünschte Effekte.
In der Summe bleibt der Entwurf zum Dritten Bürokratieentlastungsgesetz aber weit hinter dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Mai 2019 veröffentlichten Eckpunktepapier zurück. Für das Handwerk und die gesamte Wirtschaft bedeutsame Vorhaben, wie die Eingrenzung der Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation, die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von 10 auf 8 Jahre, die Verkürzung der Abschreibungsdauern insbesondere für digitale Innovationsgüter, die Anhebung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro bei gleichzeitiger Abschaffung der Sammelposten sowie die Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung auf 600.000 Euro, haben keinen Eingang in das Gesetzgebungsverfahren gefunden.
Hier fordert das Handwerk deshalb, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch nachgebessert werden muss. Bürokratieabbau ist für die Betriebe zu wichtig, als dass sich das Handwerk hier mit einer deutlich unzureichenden Lösung zufriedengeben wird.
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