
Bundestag beschließt Novellierung des AufstiegsfortbildungsförderungsgesetzesBerufsbildung wird weiter aufgewertet
20. Februar 2020 - Statement von Präsident Peteranderl
„Die nun vom Bundestag beschlossene Verbesserung der Aufstiegsförderung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung“, erklärte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Durch die Verbesserung der Aufstiegsfortbildung soll die berufliche Bildung gestärkt, der Aufstieg erleichtert und die Fachkräfteversorgung verbessert werden. Besonders Folgendes ist neu:
- Durch das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden bis zu drei Fortbildungsabschlüsse gefördert. Das AFBG knüpft dabei an die mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz eingeführten Fortbildungsstufen an (Berufsspezialist, Bachelor Professional, Master Professional).
- Der Beitrag zum Lebensunterhalt für den Besuch von Vollzeitkursen wird künftig zu 100 % als Zuschuss gezahlt.Existenzgründern wird das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen, so dass sie ohne diesen zusätzlichen Schuldenrucksack den Weg in die Selbständigkeit gehen können.
Für die Verbesserungen werden von der Bundesregierung in dieser Wahlperiode zusätzlich 350 Millionen Euro bereitgestellt. „Das Handwerk sieht darin eine große Wertschätzung für die berufliche Bildung und eine wichtige Unterstützung bei der Gewinnung von Fachkräften für die Zukunft“, betonte Handwerkskammerpräsident Peteranderl.
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