24.04.2018Bau- und Montagearbeiten in der Schweiz
Haben Sie schon davon gehört? Es gibt Änderungen für ausländische Unternehmen im Schweizer Mehrwertsteuergesetz. Ab 1. Januar 2018 werden ausländische Unternehmen mit einem Weltumsatz (Sitz- und Ausland) von mindestens 100.000 CHF, die Arbeiten in der Schweiz ausführen, auch in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.