EU: Handelsabkommen mit Vietnam tritt am 1. August 2020 in Kraft

Das Handelsabkommen der EU mit Vietnam wird am 1. August 2020 in Kraft treten und zählt zur neuen Generation von Freihandelsverträgen. Neben einer Verbesserung der Handelsbeziehungen etwa durch die Absenkung von Zöllen spielt bei diesen Verträgen der Arbeitnehmer- und Umweltschutz sowie soziale Aspekte eine wichtige Rolle wie z.B. das Verbot von Kinderarbeit.

Das EU-Vietnam-Freihandelsabkommen zählt zu einer neuen Generation von Freihandelsverträgen. Zwar zielt auch dieses Abkommen vorrangig darauf ab, Handelsbeziehungen insbesondere durch das Instrument der Absenkung von Zöllen auf Warenlieferungen zu erleichtern.

Innerhalb von 10 Jahren ab Inkrafttetren werden 99 Prozent aller Zölle auf Warenlieferungen aus Europa abgebaut. 71 Prozent der vietnamesischen Warenlieferungen unterliegen ab Inkrafttreten des Abkommens keinen Zollschranken mehr, die Zölle auf die restlichen 29 Prozent werden innerhalb von 10 Jahren auslaufen.

Das Abkommen sieht weitere rechtliche Rahmenbedingungen vor, die den Handel von Unternehmen mit Partnern in Vietnam verbessern und mehr Rechtssicherheit schaffen sollen:

  • Abbau von Handelshemmnissen
  • Verbesserter Marktzugang zur öffentlichen Beschaffung
  • Neue Chancen für Dienstleistungsexporte
  • Vereinfachung von Handelsregeln.

Quelle: Gtai