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Trotz Ausnahmen für das Handwerk befürchtet der Bayerische Handwerkstag (BHT) mehr BürokratieEU-Parlamentsausschuss beschließt: Tachographenpflicht soll auch auf den Gewichtsbereich zwischen 2,4 bis 3,5 Tonnen ausgedehnt werden

5. Juni 2018

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat in seiner Sitzung am 4.Juni 2018 beschlossen, die Tachographen-Pflicht auch auf Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen anzustreben. In einem Kompromiss wurde festgelegt, dass international tätige Speditionen nicht mit Handwerkern in einen Topf geworfen werden dürfen. Deshalb bleibt die bisher gültige Ausnahme für Handwerker, nach der Fahrten in einem Radius von 100 Kilometern von den Aufzeichnungspflichten ausgenommen sind, weiterhin bestehen.

Der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Franz Xaver Peteranderl, begrüßt zwar die Bemühungen, das Handwerk von zusätzlicher Bürokratie möglichst freizustellen. Gleichzeitig warnt er, dass Handwerker bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen in Zukunft aufzeichnen müssen. Peteranderl erläutert das an einem Beispiel: „Ein Handwerker aus Traunstein, der seine Kunden in Salzburg hat, wird in Zukunft seine Fahrten mit einem Tachographen dokumentieren müssen. In der Praxis bedeutet dies: Es muss in alle Fahrzeuge digitale Tachographen eingebaut werden, diese Tachographen müssen regelmäßig gewartet und kalibriert werden. Alle Fahrer müssen eine Fahrerkarte beantragen, um überhaupt fahren zu dürfen. Der Unternehmer braucht eine Unternehmerkarte, um regelmäßig sämtliche Fahrten auslesen und dokumentieren zu können und das Ganze muss dann auch noch sicher in der Firma abgespeichert werden. Das ist ein bürokratischer Aufwand, der keinen Sicherheitsgewinn auf der Straße bringt!“

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