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Europäischer Gerichtshof nimmt Lieferanten in die Pflicht

Mit Urteil vom 16. Juni 2011 - Az.:C-65/09, C-87/09 - hat der europäische Gerichtshof auch Rechte und Pflichten von Handwerksunternehmern, die beispielsweise Elektrogeräte oder Fliesen, Böden und Platten verkaufen, geklärt.

Insbesondere Aus- und Einbauverpflichtungen des Verkäufers bei Mängeln der zwischenzeitlich installierten, montierten oder eingebauten Materialien werden durch das Urteil skizziert.

In den beiden der Entscheidung zugrunde liegenden Fällen wurden polierte Bodenfliesen zum einen und eine Spülmaschine zum anderen verkauft.

Bei den Fliesen war eine Abhilfe aufgrund Mangelhaftigkeit nur durch einen kompletten Austausch möglich. Ähnlich verhielt es sich bei der Spülmaschine. In beiden Fällen verweigerte der Verkäufer den Aus-und Einbau sowie die Kostenübernahme dafür. Das höchste europäische Gericht in Zivilsachen verneinte das Recht der Verkäufer dazu.

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