Externenprüfung

Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung ohne Nachweis einer AusbildungszeitExternenprüfung

Für einen Berufsabschluss ist es nie zu spät - die Chance hierzu bietet Ihnen die Externenprüfung!

Sie haben noch keinen passenden Berufsabschluss? Auch ohne klassische Berufsausbildung haben Sie die Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erreichen. Er bietet Ihnen viele Vorteile. Vor allem können Sie als qualifizierte Fachkraft arbeiten, was sich nicht nur finanziell positiv auswirkt.

Ein erfolgreicher Berufsabschluss verbessert auch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schützt Sie am Besten vor Arbeitslosigkeit. Er eröffnet Ihnen vielfältige Perspektiven und neue Chancen auf ein erfolgreiches Berufsleben und für einen beruflichen Aufstieg.



Welche Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Gesellen- oder Abschlussprüfung müssen Sie erfüllen?

Ihre Berufserfahrung zählt! Entscheidend ist, dass Sie eine längere einschlägige Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf erworben haben, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Auch Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können berücksichtigt werden.

Als Mindestzeit dieser praktischen Tätigkeit sollten Sie die eineinhalbfache Dauer der regulären Ausbildungszeit nachweisen können. Gehen Sie bei der Mehrzahl der Berufe von viereinhalb bis fünfeinviertel Jahren Berufspraxis aus. Im Einzelfall kann auch eine kürzere Berufspraxis ausreichen, um die Prüfung abzulegen.



Wie gehen Sie am besten vor?

Reichen Sie uns einen Antrag auf Zulassung mit aussagefähigen Nachweisen (z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsplatzbescchreibungen) über Ihre Tätigkeiten ein. Auch Nachweise über berufliche Qualifizierungen, die Sie durchlaufen haben, können berücksichtigt werden und sollten vorgelegt werden.

Sie sind nicht sicher, ob Ihre Voraussetzungen ausreichen oder welchem Ausbildungsberuf Ihre bisherige Berufserfahrung zugeordnet werden kann? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Der Weg zur Externenprüfung