
Rückblick zur Veranstaltung vom 16. März 2019Fachtagung: IT-Sicherheit und Datenschutz
Am Samstag, den 16. März 2019 veranstaltete der Bayerische Handwerkstag gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und der GHM Gesellschaft für Handwerksmessen mbH eine Fachtagung mit dem Thema: „IT-Sicherheit und Datenschutz“.
Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Bayerischen Handwerkstages, Dipl.-Ing. Franz Xaver Peteranderl und einleitenden Worten durch den Staatssekretär Roland Weigert, MdL vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, wurde den Teilnehmern in drei Fachvorträgen aufgezeigt, was die kleinen und großen Fallstricke der Digitalisierung sind, was sie bei der Datenschutz-Grundverordnung beachten sollten und welche neuen Sicherheitsmechanismen es für Unternehmen gibt.
Digitalisierung im Handwerk
Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Broy, Gründungspräsident und Wissenschaftlicher Geschäftsführer des Zentrum Digitalisierung.Bayern (ZD.B), gab eine kurze Einführung, wie wichtig die Digitalisierung in Betrieben ist und dass sie nicht mehr wegzudenken ist. So hat zum Beispiel das Smart Phone innerhalb von 10 Jahren unser privates und berufliches Leben grundlegend verändert. Die Zahl der Transistoren in einem integrierten Schaltkreis verdoppelt sich etwa alle zwei Jahre. Dieses „Mooresches Gesetz“ treibt seit langem die Entwicklung digitaler Technologien voran und wird auch voraussichtlich in Zukunft zu neuen Anwendungen führen.
Datenschutz und Pflichten des Handwerksbetriebes
Rechtsanwalt Christian Schmoll, g3s Rechtsanwälte, betonte eingangs, dass der Datenschutz dem höchsten Gut, nämlich der Freiheit der Menschen dient. Durch die DSGVO soll die informelle Selbstbestimmung sichergestellt werden. Er grenzte ab, wann nach DSGVO ein Datenschutzbeauftragter im Betrieb bestellt werden muss und betonte, dass nach Auslegung des LDA (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht) der Handwerker, der seiner Handwerkstätigkeit nachkommt, in den meisten Fällen nicht zu den Personen gehört, die personenbezogene Daten regelmäßig verarbeiten. Betriebsinhaber müssen sieben Grundprinzipien beachten: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung, Transparenz, Vertraulichkeit und Rechenschaftsplicht.
Betriebliche IT absichern
Kriminalkommissarin Daniela Streifler und Kriminalhauptmeister Mark Kopischke, Bayerisches Landeskriminalamt – Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC), wiesen auf die drei Hauptschwachstellen der betrieblichen IT hin: technische Mängel, menschliches Fehlverhalten und organisatorische Mängel. Dazu gaben sie Tipps, wie man diese abstellen kann. Angefangen mit einfachen Maßnahmen, wie beispielsweise der klaren Definition von Zuständigkeiten, Zugriffsbeschränkungen und automatisch erzwungenen Passwortwechseln. Wichtig ist, dass auch bei kleinen Vorkommnissen die Polizei eingeschalten wird. Zudem betonten sie, dass nur wenn die Polizei von einer Straftat erfährt, sie ermitteln und die Allgemeinheit vor mehr Schaden bewahren kann.
Anschließend leitete Dieter Vierlbeck, Geschäftsführer des Bayerischen Handwerkstages, die abschließende Diskussion, welche von kompetenten Fragen aus dem interessierten Publikum geprägt war.
Ansprechpartner
Technologie- und Innovationsberatung
Telefon 089 5119-187
Fax 089 5119-311