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Aktueller Reformvorschlag muss nachgearbeitet werdenGrundsteuerreform noch nicht auf dem richtigen Weg

07. Februar 2019 - Politisches Statement von Präsident Peteranderl

„Die Grundsteuer muss unbürokratisch zu ermitteln sein und darf keinesfalls zu Mehrbelastungen führen. Der aktuelle Reformvorschlag garantiert das noch nicht. Hier muss nachgearbeitet werden“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

In der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Reform der Grundsteuer einigten sich die Finanzminister von Bund und Ländern am vergangenen Freitag auf die Eckpunkte eines Kompromissmodells, bei dem die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden sollen. Der Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz eines wertabhängigen Modells ist zwar in seiner direkten Form vom Tisch, dennoch sind die Eckpunkte für das Handwerk nach wie vor nicht akzeptabel.

Ausgangspunkt für das neue Bewertungsmodell sind die Bodenrichtwerte. Für gemischt genutzte Grundstücke (auf denen beispielsweise Handwerker wohnen und arbeiten) sowie reine Geschäftsgrundstücke, für die es weder Mietzahlungen gibt noch ortsübliche Mieten ermittelt werden können, soll ein gegenüber dem geltenden Recht vereinfachtes Sachwertverfahren greifen. Was dies im Einzelnen bedeutet, ist noch nicht bekannt. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser Berechnungsmethode sind alles andere als zufriedenstellend, was viele anhängige Streitfälle belegen.

Die Wirtschaft, die mehr als ein Drittel des Aufkommens der Grundsteuer leistet, erwartet eine bürokratiearme und verfassungsrechtlich haltbare Berechnungsmethode. Aus Sicht des Handwerks wäre ein wertunabhängiges Modell, das rein auf die Grundstücks- und Gebäudeflächen abzielt und wie es vom Freistaat Bayern vorgeschlagen wurde, dafür am besten geeignet. Denn bei der Reform muss der entstehende administrative Aufwand für Unternehmen und Finanzverwaltung unbedingt im Blick behalten werden. Das wertabhängige Modell verlangt – anders als das wertunabhängige – einen deutlich höheren Personaleinsatz in den Finanzverwaltungen der Länder. Allein für den Freistaat Bayern wird dieser zusätzliche Personalaufwand auf bis zu 3.400 Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte geschätzt. Die dadurch entstehenden Kosten würden das Steueraufkommen deutlich mindern oder müssten sogar aus anderen Steuerquellen finanziert werden.

 Die im Eckpunktepapier angedachte Option der Kommunen für eine Grundsteuer C für unbebaute baureife Grundstücke wird vom Handwerk abgelehnt. Unternehmen haben gerade wegen nicht absehbarer wirtschaftlicher Entwicklungen ein hohes Interesse daran, Flächen in Reserve zu halten, um ggf. später expandieren zu können. Würde das steuerlich be- bzw. sogar verhindert, müssten Unternehmen entweder gleich in zu großem Umfang investieren - mit der Folge einer Erhöhung des Insolvenzrisikos - oder könnten später nicht mehr expandieren.

Das Handwerk fordert zudem, dass das politische Versprechen der Aufkommensneutralität strikt einzuhalten ist. Insbesondere darf es keine Belastungsverschiebung auf Kosten des Handwerks zu gewerblich genutzten Grundstücken und Gebäuden geben.

Die Statements des Präsidenten erscheinen wöchentlich im InfoStream-Newsletter der Handwerkskammer.

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Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

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