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Verlängerung der Überbrückungshilfen ist richtig, um notleidenden Betrieben zu helfenHandwerk begrüßt sachgerechte Lockerungen der Corona-Maßnahmen

24. Februar 2022 - Statement von Präsident Peteranderl

„Das Handwerk braucht – wie das ganze Land – jetzt einen Fahrplan aus der Corona-Krise. Die Lockerungsschritte in Bayern und auf Bundesebene weisen hier den richtigen Weg, der jetzt aber auch konsequent beschritten werden muss“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Das Handwerk begrüßt die auf den Weg gebrachten Corona-Lockerungen in Bayern sowie die Beschlüsse von Bundeskanzler und Ministerpräsidentenkonferenz auf Bundesebene.

Lockerungsschritte entlasten das Handwerk

Es hilft Handwerksbetrieben mit Ladengeschäft, dass die 10 m²-Regelung pro Kunde künftig entfällt. Zustimmung findet auch der Wegfall der bislang ausgesetzten Hotspotregelung. Die bevorstehende Ausweitung der Zugangsregel für die Gastronomie auf 3G hilft auch den Betrieben des Lebensmittelhandwerks mit Gastrobereich.

Handwerkliche Bildung wieder erleichtert

Ebenso wird begrüßt, dass die Regeln für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Freistaat vereinheitlicht werden. Somit gilt künftig in allen Bildungsstätten des Handwerks 3G. Aus- und Weiterbildung im Handwerk funktionieren am besten in Präsenz. Daher ist es wichtig, dass sämtliche Kurse auch mit Testnachweis besucht werden dürfen.

Verlängerung der finanziellen Unterstützungsmaßnahmen

Auch wenn die Corona-Maßnahmen schrittweise gelockert werden, brauchen viele Handwerksbetriebe weiterhin die Unterstützung des Bundes. Daher ist es vollkommen gerechtfertigt, nach dem Kurzarbeitergeld auch die Corona-Überbrückungshilfen vorerst bis Mitte des Jahres zu verlängern. Viele Handwerksbetriebe verzeichneten zuletzt aufgrund der Beschränkungen und wegen Personalengpässen massive Einnahmeausfälle. Die Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen verschafft ihnen zumindest finanziell etwas Luft.

Verfahrensregeln für einrichtungsbezogene Impfpflicht klären

Die Verfahrensregeln für die einrichtungsbezogene Impfpflicht müssen nun schnell geklärt werden, schließlich sind auch zahlreiche Handwerkerinnen und Handwerker betroffen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen u.ä. tätig sind.



 

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Statistik

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Fax 089 5119-305

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