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Handwerk fordert gezielte Steuerpolitik für den Mittelstand

16. März 2023 Statement von Präsident Peteranderl

„Der Staat ist zurzeit finanziell sehr belastet. Aber das sind die Unternehmen auch. Effiziente Schwerpunktsetzung bei den staatlichen Ausgaben und gezielte Steuerentlastungen gerade der Handwerksbetriebe sind deshalb die Gebote der Stunde“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Die Belastung mit Steuern und Abgaben gehört seit langem zu den drückendsten Problemen der Handwerksbetriebe. Regelmäßige Umfragen bestätigen das immer wieder. Die Steuer- und Finanzpolitik muss deshalb in der Bundespolitik eine größere Rolle spielen und vor allem darf dabei das Thema Steuerentlastungen nicht aus den Augen verloren werden. Steuerentlastungen sind dringend erforderlich, um den finanziellen Spielraum der Unternehmen, der in der Corona-Krise oftmals dramatisch geschrumpft ist, wieder zu erweitern und die Voraussetzungen, Investitionen gerade in den Bereichen Digitalisierung, Energieeinsparung und Emissionsreduktion sowie Fachkräftequalifizierung zu tätigen, zu verbessern.

Zentrale Forderungen des Handwerks im Bereich der Steuerpolitik:

  • Bei der Einkommensteuer den Tarif absenken, den sogenannten Mittelstandsbauch begradigen und gerade jetzt bei der hartnäckig hohen Inflation das Problem der kalten Progression dauerhaft lösen. Keine Einkommensteuererhöhungen, z.B. über den Spitzensteuersatz.
  • Den Solidaritätszuschlag schnell vollständig abbauen.
  • Keine Ausdehnung der Substanzbesteuerung. Das bedeutet vor allem keine Wiedererhebung der Vermögensteuer und keine Ausweitung der Erbschaftsteuer, z.B. über die Aufweichung oder Abschaffung der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Zudem sollte bei der Erbschaftsteuer die Höhe der Freibeträge vor dem Hintergrund der gestiegenen Immobilienwerte aktualisiert werden.
  • Die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung weiter verbessern, vor allem durch die dauerhafte Ausweitung des Verlustrücktrags auf mindestens drei Jahre.
  • Die Abschreibungsbedingungen verbessern, beispielsweise durch eine deutliche Anhebung des Abschreibungssatzes im Wohnungsbau, eine Verlängerung der degressiven AfA, eine Verwirklichung der versprochenen „Superabschreibung“ und eine Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf mindestens 1.000 Euro.
  • Die Unternehmensbesteuerung leistungsfreundlicher gestalten, z.B. über die Begrenzung der steuerlichen Belastung auf 25 % und die mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Thesaurierungsrücklage.
  • Durch Bürokratieabbau im Steuerbereich den Erhebungs- und Befolgungsaufwand senken.



 

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

Telefon 089 5119-117

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