
Staatsunterstützungen laufen an - Berater der Handwerkskammer helfenHochwasser in Oberbayern
Der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Heinrich Traublinger, MdL a. D., begrüßt das Sofortprogramm der Bayerischen Staatsregierung für die Geschädigten der Hochwasserkatastrophe:
„In so einem Fall ist rasche und unbürokratische Hilfe erforderlich.“ Nun komme es darauf an, so Traublinger, die zur Verfügung gestellten Mittel auch zügig und gerecht zu verteilen und auszuzahlen.
Die Handwerkskammer rät den geschädigten Betrieben, die Schäden so rasch wie möglich zu dokumentieren und den zuständigen Behörden, d.h. den Rathäusern und Landratsämtern, anzuzeigen und einen Antrag auf Entschädigung zu stellen.
Die Betriebsberater der Handwerkskammer sind unter der zentralen Telefonnummer 089 5119-231 bzw. per E-Mail unter betriebsberatung@hwk-muenchen.de zu erreichen und helfen bei Bedarf bei der Schadensanalyse und der Antragsstellung.
Alle Informationen zu den staatlichen Hilfen des Freistaates und des Bundes sowie das Antragsformular für das Sofortgeld von 1.500 Euro, das Privathaushalte und Kleinstbetriebe (Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einer Bilanzsumme bzw. einem Jahresumsatz von weniger als 2 Mio. Euro im Jahr) für Ersatzbeschaffungen erhalten können, finden sich auf der Internetseite der Handwerkskammer.