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Preissteigerung verstärkt Problem der "kalten Progression"Höhere Inflation erfordert Steuerentlastungen

19. August 2021 - Statement von Präsident Peteranderl

Einen Anstieg der Verbraucherpreise im Juli gegenüber dem Vorjahresmonat von 3,8 % meldete das Statistische Bundesamt am Mittwoch vergangener Woche. Die Deutsche Bundesbank rechnet damit, dass bis zum Jahresende hin Inflationsraten um vier Prozent möglich sind. „Die hohe Inflationsrate führt dazu, dass die Menschen real deutlich weniger im Geldbeutel haben. Mit der höheren Preissteigerung verschärft sich das Problem der kalten Progression. Denn der progressive Einkommensteuertarif wird auch auf Einkommenssteigerungen angewendet, die lediglich den Kaufkraftverlust ausgleichen. Deshalb sind weitere Steuerentlastungen in der kommenden Legislaturperiode unverzichtbar“, betonte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Die steigenden Preise werden allgemein spürbar. Besonders stark gestiegen sind laut Statistischem Bundesamt die Preise für Energieprodukte. Sie lagen mit +11,6 % deutlich über der Gesamtteuerung. Heizöl verteuerte sich sogar um 54 %, Kraftstoffe um 25 %. Aber auch Nahrungsmittel wurden mit +4,3 % deutlich teurer. Die anziehende Inflation führt dazu, dass die Realeinkommen sinken. Lohnsteigerungen, die den Kaufkraftverlust ausgleichen, unterliegen aber einem stärkeren Zugriff des Staates. Hier wirkt sich nicht nur der progressive Steuertarif steuererhöhend aus. Auch Freibeträge werden durch die Inflation „entwertet“. Durch einen allgemeinen Preis- und Lohnanstieg müssen beispielsweise wieder mehr Menschen Solidaritätszuschlag bezahlen. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, die Steuerzahler regelmäßig von den Auswirkungen der kalten Progression zu entlasten. „Diese notwendige Entlastung sollte dringend zu einer umfassenden Reform der Einkommensbesteuerung genutzt werden! Die verfassungsrechtliche Legitimation des Solidaritätszuschlags ist ohnehin fraglich. Er gehört vollständig abgeschafft,“ fordert Peteranderl. Folgende weiteren Punkte sollten im Rahmen einer Einkommensteuerreform außerdem berücksichtigt werden:

  • Eine Absenkung des Tarifs und die Begradigung des sogenannten Mittelstandsbauchs.
  • Eine Verbesserung der Abschreibungsbedingungen beispielsweise durch eine Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf mindestens 1.000 Euro.
  • Die mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Thesaurierungsrücklage.

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Ansprechpartner

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

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