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Bundesregierung muss für den versprochenen Ausgleich dieser Steuerbelastung sorgen Hohe Inflation treibt Kalte Progression wieder an

13. Januar 2022 - Statement von Präsident Peteranderl

„Die hohe Inflation macht die Kalte Progression wieder zu einer spürbaren zusätzlichen Belastung für die Einkommensteuerzahler. Der Ausgleich dieser ungerechten Steuerbelastung muss deshalb ganz oben auf der steuerpolitischen Agenda der neuen Bundesregierung stehen“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.



Politik mit Augenmaß und richtiger Schwerpunktsetzung

„Es gilt jetzt die Nerven zu bewahren. Wir müssen alle zur Verfügung stehenden Werkzeuge nutzen, als Gesellschaft zusammenstehen und die vierte Welle der Corona-Pandemie bekämpfen. Der Impfturbo muss endlich zünden und von einem engmaschigen Test-Netz, das über ganz Bayern gespannt wird, ergänzt werden“, betonte Peteranderl.



Kalte Progression muss ausgeglichen werden

Die hohe Inflation führt zu einem Comeback der Kalten Progression. Einkommenszuwächse führen durch die Progression in der Einkommensteuer zu höheren Steuersätzen und höheren Steuerzahlungen, aber durch die hohe Inflation nicht zu einem Zuwachs an Kaufkraft, sondern oft im Gegenteil zu einem Kaufkraftverlust. Diese ungerechtfertigte und ungerechte Steuererhöhung durch die Hintertür muss ausgeglichen werden.



Zentrale steuerpolitische Forderungen des Handwerks

Zentrale Forderungen des Handwerks im Bereich der Steuerpolitik:

  • Bei der Einkommensteuer den Tarif absenken, den sogenannten Mittelstandsbauch begradigen und gerade jetzt bei wieder anziehender Inflation das Problem der kalten Progression dauerhaft lösen. Keine Einkommensteuererhöhungen, z.B. über den Spitzensteuersatz.
  • Den Solidaritätszuschlag schnell vollständig abbauen.
  • Keine Ausdehnung der Substanzbesteuerung. Das bedeutet vor allem keine Wiedererhebung der Vermögensteuer und keine Ausweitung der Erbschaftsteuer, z.B. über die Aufweichung oder Abschaffung der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen.
  • Die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung weiter verbessern, vor allem durch die Ausweitung des Verlustrücktrags auf mindestens zwei Jahre.
  • Die Abschreibungsbedingungen verbessern, beispielsweise durch eine Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf mindestens 1.000 Euro,
  • Die Unternehmensbesteuerung leistungsfreundlicher gestalten, z.B. über die Begrenzung der steuerlichen Belastung auf 25 % und die mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Thesaurierungsrücklage.


Steuerentlastungen der neuen Bundesregierung schnell umsetzen

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sind bereits ein paar Versprechen zur steuerlichen Entlastung der Unternehmen enthalten, wie die Verlängerung und Ausweitung der erweiterten Verlustverrechnung, die Anhebung der linearen Abschreibung für den Neubau von Wohnungen von zwei auf drei Prozent und die Schaffung einer Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter, die sog. Superabschreibung. Diese Vorhaben müssen als erste steuerpolitische Schritte nun auch schnell umgesetzt werden. 



 

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Statistik

Telefon 089 5119-117

Fax 089 5119-305

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