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Bewerbungsfrist läuftIntegrationspreis 2025

Ausschreibung der Verleihung des Integrationspreises 2025 - bis spätestens 06. Juni 2025 bei der Regierung von Oberbayern bewerben!

Die Regierung von Oberbayern schreibt den 17. Integrationspreis für Oberbayern aus. Der Preis ist mit 6.000,00 Euro dotiert; er kann auch auf mehrere Preisträger/innen aufgeteilt werden.

Deswegen gibt es den Integrationspreis

Mit dem Integrationspreis sollen oberbayerische Initiativen ausgezeichnet werden, die Integration erfolgreich und nachhaltig vorleben und sich insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Sport, Soziales, Gesundheit und Demografie für ein interkulturelles Miteinander einsetzen, auch in interkommunaler Zusammenarbeit. Dabei ist an beispielhafte Projekte gedacht, die die Integration von Zuwanderern in der Gesellschaft fördern und ein aktives Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund schaffen.

Wer kann mitmachen?

Verbände, Vereine, Vereinigungen, juristische Personen, Selbsthilfeeinrichtungen und natürliche Personen können sich selbst bewerben oder von Dritten vorgeschlagen werden. Das Preisgeld ist zweckgebunden für die Förderung der prämierten Projekte oder deren Fortentwicklung einzusetzen. Projekte aus den genannten Bereichen sollen seit mindestens einem Jahr dauerhaft aktiv sein.

Bewerbungsschluss

Bewerbungen können Sie über das Online-Verfahren auf der Webseite der Regierung von Oberbayern bis zum 06. Juni 2025 einreichen, ohne Registrierung. Sie können Ihre Bewerbung als PDF-Dokument speichern.

Auswahl und Jury

Die Preisträger/innen werden von einer Jury unter Vorsitz von Frau Regierungsvizepräsidentin Sabine Kahle-Sander ausgewählt. Der Jury gehören an:

  • die Bereichsleitung Sicherheit, Kommunales und Soziales oder Vertreter/in
  • die Bereichsleitung Asyl, Zentrale Ausländerbehörde oder Vertreter/in
  • die Bereichsleitung Schulen oder Vertreter/in
  • die Bereichsleitung Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr oder Vertreter/in
  • die Projektstelle S1 der Regierung von Oberbayern sowie
  • ein Vertreter/eine Vertreterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Die Jury kann ggf. eine Ergänzung der Projektunterlagen verlangen und die eingereichten
Projekte durch eine Vor-Ort-Evaluierung bewerten.

Mangelhaft ausgefüllte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Entscheidungen über die Nichtprämierung werden nicht begründet.

 

Bei Fragen können Sie sich an die Projektstelle der Regierung von Oberbayern wenden, die von Mittwoch bis Freitag ganztags erreichbar ist

 089 2176-2524

Bewerbungen können Sie über das Online-Verfahren auf der Webseite der Regierung von Oberbayern bis zum 06. Juni 2025 einreichen.