
Keine voreiligen Fahrverbote!
"Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar liefert keinen Freibrief für Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Das macht die nun veröffentlichte Begründung des Urteils ausdrücklich deutlich", sieht Handwerkskammerpräsident Franz Xaver Peteranderl die Auffassung des Handwerks bestätigt.
In seiner Entscheidung vom 27. Februar erklärte das Bundesverwaltungsgericht Dieselfahrverbote zur Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe grundsätzlich für zulässig. Es sei jedoch sicherzustellen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Aus Sicht des Handwerks können Fahrverbote nur das letzte Mittel sein, um die Grenzwerte einzuhalten. Zuvor müssen alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, um Fahrverbote zu vermeiden. Zufahrtsbeschränkungen können für die kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks existenzgefährdend sein. Vier von fünf Handwerkern sind auf Dieselfahrzeuge angewiesen. Für viele Verwendungszwecke des Handwerks stehen noch keine geeigneten Alternativen zum Diesel zur Verfügung. Sollten Fahrverbote unvermeidlich sein, müssen Ausnahmeregelungen für das Handwerk und ausreichend lange Übergangsfristen gewährt werden. Schließlich haben Handwerker ihre Fahrzeuge im Vertrauen darauf erworben, die Bestimmungen einzuhalten. Diese Betriebe haben das Recht auf Vertrauens- und Eigentumsschutz. Das Handwerk fordert alle Beteiligten, auch die Autoindustrie und die Umweltverbände, auf, eine pragmatische und sachbezogene Luftreinhaltepolitik zu ermöglichen.
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Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Statistik
Telefon 089 5119-117
Fax 089 5119-305
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