Kapitel 3: DIN-Normen als technische Regeln und ihre AnwendungNormen und technische Regeln

DIN-Normen sind nichts Besseres

Im Sprachgebrauch der Technik wird der Begriff "Norm" oft sehr allgemein benutzt. Das führt zu einer Verwässerung. Hinzu kommt, dass der aus dem angelsächsischen Sprachraum gebräuchliche Begriff "Standard" oftmals zusätzliche Verwirrung stiftet.

Grundsätzlich sollte man unterscheiden zwischen technischen Regeln, die von den wenigen nationalen, europäischen und internationalen Normungsorganisationen stammen und technischen Regeln anderer staatlicher, halbstaatlicher und privatrechtlicher Organisationen. Nur technische Regeln der Normenorganisationen sollten als "Norm“ bezeichnet werden. Das DIN - Deutsches Institut für Normung e. V. ist die nationale Normungsorganisation in Deutschland. Sie bietet den an Normung interessierten Kreisen einen "runden Tisch", an dem diese Deutsche Normen (DIN-Normen) im Konsens erarbeiten, abstimmen und verabschieden können. Neben dem DIN ist die DKE - Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE die zweite wichtige Normungsinstitution in Deutschland und zuständig für die Erarbeitung von Normen und Sicherheitsbestimmungen in den Bereichen Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik.

In Europa werden diese Aufgaben von den drei europäischen Normenorganisationen CEN - Europäisches Komitee für Normung (französisch: Comité Européen de Normalisation), CENELEC - Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung (französisch: Comité Européen de Normalisation Électrotechnique) und ETSI - Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (englisch: European Telecommunications Standards Institute) erfüllt und in Europäischen Normen (EN-Normen) veröffentlicht.

Die internationalen Pendants, das heißt, die Normungsorganisationen für den globalen Markt (ISO Normen) sind ISO - Internationale Organisation für Normung (englisch: International Organization for Standardization), IEC - Internationale Elektrotechnische Kommission (englisch: International Electrotechnical Commission) und ITU - Internationale Fernmeldeunion (englisch: International Telecommunication Union).

In Deutschland, wie in Europa, wird der weitaus größte Teil technischer Regeln durch privatrechtlich organisierte Verbände und Interessensvertretungen erarbeitet. Die wohl bekanntesten sind neben dem DIN der VDE - Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. (VDE-Bestimmungen), der VDI - Verein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI-Richtlinien), der DVGW - Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW-Regeln) und der DVS - Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V. (DVS-Regeln).

DIN-Normen müssen nicht zwangsläufig angewendet werden

DIN-Normen haben - wie alle technischen Regeln und Regelwerke privater Verbände und Organisationen - zunächst einmal ausschließlich Empfehlungscharakter. Sind keine Rechtsnomen wie Gesetze oder Verordnungen und müssen daher nicht zwangsläufig angewendet werden. Das heißt, sie haben keine Rechtsverbindlichkeit. Dies wurde mehrmals in höchstrichterlicher Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) dargelegt. In einem Urteil vom 14.05.1998 zum Schallschutz (BGH-Urteil, Aktenzeichen: VII ZR 184/97) sagt der BGH, dass es vorrangig auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ankommt und diese keineswegs ohne weiteres mit DIN-Normen identisch gesetzt werden dürfen. DIN-Normen werden erst verbindlich, wenn in Gesetzen oder Verordnungen auf sie verwiesen wird und sie damit "Rechtsnormstatus“ erlangen. Verbindlich sind sie außerdem, wenn sie für den Einzelfall konkret vertraglich vereinbart wurden.

Recht ist nicht allein durch DIN-Normen geregelt

Aufgrund der Vertragsfreiheit in Deutschland gilt zunächst immer das, was vertraglich vereinbart wurde. Wurde beispielsweise für einen Werkvertrag die VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B vereinbart, gelten automatisch die technischen Vertragsbedingungen gemäß VOB Teil C mit, die nichts anderes sind als DIN-Normen. Ist vertraglich dagegen nichts vereinbart, gilt das gesetzlich Geregelte. Wurde im Vertrag nicht alles oder wurden nur bestimmte Punkte festgelegt, greifen ergänzend zum Vertrag die entsprechenden Gesetze und Verordnungen. Ist zum Beispiel im Vertrag nur die Fälligkeit der Zahlung geregelt, gelten zusätzlich die gesetzlichen Reglungen bezüglich Abnahme, Mängelhaftung und Schadensersatz.

Unter Maßgabe der vertraglichen Festlegungen bzw. gesetzlichen Regelungen wird im Schadensfall oder in einem Rechtsstreit beurteilt, welche technischen Regeln für das geschuldete Werk bzw. für die geschuldete Leistung heranzuziehen sind. Der gesetzliche Begriff "Mangel" ist dabei all das, was trotz vertraglicher Zusicherung bzw. gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurde.

Werden DIN-Normen oder technische Regeln vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart (oder ist dies vertragsrechtlich nicht möglich), ist für die geschuldete Beschaffenheit des Werkes bzw. der Leistung der übliche zu erwartende Mindeststandard maßgebend, also wenigstens das oben erwähnte Niveau der Stufe 3 (vergleiche BGH-Urteile, Aktenzeichen: VIII ZR 281/03 vom 26.07.2004 und VIII ZR 355/03 vom 06.10.2004).

"Messlatte" für den Mindeststandard sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ob DIN-Normen dazu gehören oder andere technische Regeln die allgemein anerkannten Regeln der Technik darstellen, muss dabei immer von Fall zu Fall beurteilt werden. Leider können häufig erst Schlichtungsstellen oder Gerichte diese Einschätzung treffen. Für die Beurteilung bedienen sie sich den Gutachten von Sachverständigen, für die vielfältigen Bereiche des Handwerks vornehmlich der von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Orientierung an DIN-Normen ist nicht verkehrt

Sorgloses Vertrauen in DIN-Normen allein ist nicht angeraten, um die Mindestanforderungen von Gesetzen und Vorschriften umfassend zu erfüllen oder Verträge einzuhalten. Trotzdem ist eine Orientierung an ihnen durchaus zweckmäßig. Gerade in den letzten Jahren haben die großen Normungsorganisationen in Deutschland und in Europa große Anstrengungen unternommen, um mit dem Tempo von technischen Entwicklungen und mit beschleunigten Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren Schritt zu halten. Die Anstrengungen haben dazu geführt, dass in vielen Gebieten deutsche (DIN-Normen) und europäische Normen (EN-Normen) an den Stand der Technik angepasst wurden. Für Deutschland genannt seien dabei die DIN-Normen, die im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) aktualisiert oder neu erarbeitet wurden und werden.

Eine beispielhafte Besonderheit für den Verweis auf technische Normen in Gesetzen und Verordnungen bilden die europäischen Binnenmarktrichtlinien für Produkte mit Pflicht zur CE-Kennzeichnung (EU-Richtlinien). Werden hier die rechtlich unverbindlichen harmonisierten Normen (DIN EN-Normen) vom Hersteller freiwillig und voll umfänglich angewendet und eingehalten, wird die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an das Produkt vermutet. Neben der Vermutungswirkung durch Anwendung harmonisierter Normen folgt außerdem auch noch eine Umkehr der Beweislast. Nicht der normgerecht handelnde Hersteller muss nachweisen, dass er gemäß den rechtlichen Bestimmungen produziert hat, sondern die staatliche Überwachungsbehörde muss gegebenenfalls deren Nichteinhaltung bzw. Nichterfüllung beweisen.

Handwerker müssen sich weiterbilden

Nichts veraltet heute so schnell wie technisches Wissen. Daher ist es für jeden Handwerker von großer Bedeutung nicht auf dem Wissenstand des einmal Erlernten stehen zu bleiben. Wie Normen und technische Regeln muss auch er sich ständig an den aktuellen Stand der Technik anpassen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik kennen. Dazu ist umfassende und möglichst breite Information notwendig. Hilfreich sind hierbei vor allem Artikel in Fachzeitschriften, Informationen von Herstellern sowie insbesondere Mitteilungen von Innungen, Fach- und Bundesverbänden.

Um dieses Wissen verantwortungsvoll einsetzen und sicher anwenden zu können, bedarf es der Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter. Dazu bieten neben Herstellern und Normungsverbänden wie VDE, VDI, DVGW oder DVS vor allem Innungen, Fach- und Bundesverbände sowie insbesondere auch die Bildungszentren der Handwerkskammer für München und Oberbayern ein umfangreiches Kurs-, Schulungs- und Seminarangebot.


Weitere Kapitel:
Kapitel 1: Allgemeines zu Normen und technischen Regeln
Kapitel 2: Die unbestimmten Rechtsbegriffe und ihre Dreiwertigkeit

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