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Vergabefremde Anforderungen vermeiden - Funktionsfähigkeit des Vergabesystems erhaltenÖffentliche Auftragsvergabe handwerksfreundlich gestalten

09. September 2021 - Statement von Präsident Peteranderl

„Die öffentliche Auftragsvergabe soll für Staat und Steuerzahler den bestmöglichen Deal sichern. Und den bekommen sie, wenn sich Mittelstand und Handwerk gleichberechtigt am Wettbewerb um die öffentlichen Aufträge beteiligen können“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Immer wieder gibt es Bestrebungen, die öffentliche Auftragsvergabe für politische Ziele zu instrumentalisieren. Aktuell sehen die Vorschläge der EU-Kommission zur Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie eine Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Energieeffizienzziel vor. Das Handwerk warnt deshalb vor einer Überfrachtung der öffentlichen Auftragsvergabe mit vergabefremden Anforderungen.

Direkter Bezug zum Auftragsgegenstand

„Vorgaben müssen in jedem Fall einen Bezug zum Auftragsgegenstand haben. Keinesfalls dürfen betriebsbezogene Kriterien herangezogen werden, die für die Betriebe mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sind wie Umweltmanagementsysteme. Sonst droht die große Gefahr, dass sich kleine und mittlere Unternehmen von öffentlichen Vergaben zurückziehen und die Funktionsfähigkeit der Vergabeverfahren insgesamt beschädigt wird“, erläuterte Peteranderl.

Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe erfüllen eine wichtige Funktion, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu gewährleisten, Korruption zu verhindern und eine effiziente Verwendung staatlicher Mittel zu garantieren. Auch die EU-Kommission hat daher in der Vergangenheit großen Wert auf die Einhaltung der Grundsätze des Vergaberechts gelegt.

Immer wieder gibt es allerdings Bestrebungen, die öffentliche Auftragsvergabe neben den eigentlichen Zielen der Wettbewerbssicherung und der kostengünstigen staatlichen Beschaffung auch zur Erreichung politischer Ziele zu instrumentalisieren. Beispiele sind die Förderung von Innovationen oder ein Engagement von Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, in der beruflichen Ausbildung oder besondere Leistungen im betrieblichen Umweltschutz.

Erhebliche Risiken durch vergabefremde Aspekte

Die Überfrachtung der öffentlichen Auftragsvergabe mit vergabefremden Aspekten birgt jedoch erhebliche Risiken. Denn eine zunehmende Komplexität des Vergabeverfahrens erhöht die Wahrscheinlichkeit von intransparenten Zuschlagsentscheidungen und damit auch die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen und Korruption.

Darüber hinaus sind komplexere Vergabeverfahren mit einer höheren Belastung der daran teilnehmenden Betriebe mit Bürokratie verbunden. Dies belastet vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks, die in der Regel nicht über entsprechende Fachabteilungen verfügen. Die zusätzlichen bürokratischen Tätigkeiten gehen bei diesen zu Lasten der handwerklichen oder unternehmerischen Tätigkeit und gefährden damit den Betriebserfolg.

Zu hohe Anforderungen bei der Vergabe führen daher dazu, dass sich kleine und mittlere Unternehmen aus dem Vergabeverfahren zurückziehen. Damit sinkt die Intensität des Wettbewerbs und es wird den Auftraggebern erschwert, den geeignetsten Anbieter zu finden. Das Vergabeverfahren droht seinen eigentlichen Zweck zu verfehlen. Dem Steuerzahler drohen zusätzliche Belastungen.

Nicht zuletzt verliert das Handwerk ein wichtiges wirtschaftliches Standbein. Etwa ein Siebtel des Umsatzes im Handwerk entfällt auf öffentliche Aufträge. Das Handwerk fordert daher, durch schlanke Vergabeverfahren deren Funktionsfähigkeit sicherzustellen und eine faire Beteiligung des Mittelstandes zu gewährleisten.

„Fit for 55“-Programm der Europäischen Union

Im Rahmen der Gesetzesvorschläge des „Fit for 55“-Programms der Europäischen Union sieht die Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie eine Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Energieeffizienzziel vor. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern betont in diesem Zusammenhang, dass solche Vorgaben in jedem Fall einen direkten Bezug zum Auftragsgegenstand haben müssen, beispielsweise die Vorgabe einer bestimmten Energieeffizienzklasse bei einem Produkt.

Keinesfalls dürfen damit betriebsbezogene Vorgaben und Nachweispflichten verbunden sein, beispielsweise die Verpflichtung, dass der Betrieb über ein Umweltmanagementsystem wie EMAS verfügt, da diese für kleine und mittlere Unternehmen mit einem erheblichen Aufwand verbunden sind, der von diesen meist nicht zu stemmen ist.

Zusammenfassend sind folgende Eckpunkte im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe einzuhalten:

  • Eine faire Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen am Vergabeverfahren muss grundsätzlich gewährleistet sein.
  • Dies erfordert eine Ausschreibung der Aufträge nach Fach- und Teillosen.
  • Die Komplexität des Verfahrens ist niedrig zu halten. Es dürfen nur Unterlagen und Nachweise eingefordert werden, die für das Ausschreibungsverfahren zwingend erforderlich sind.
  • Keine vergabefremden Aspekte ohne Auftragsbezug! Es sollen auch nur Kriterien vorgegeben werden, die mess-, prüf- und vergleichbar sind.
  • Leistungsbeschreibungen sollten dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

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Ansprechpartner

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Statistik

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