Prüfungsinstrumente

Moderne Prüfungen richten sich an den jeweiligen beruflichen Handlungskompetenzen aus. Diese Kompetenzen werden innerhalb der einzelnen Prüfungsbereiche, die sich an Tätigkeitsfeldern der Berufspraxis ausrichten, festgestellt. In der Ausbildungsordnung beschreiben sogenannte Prüfungsinstrumente, wie in der Prüfung vorgegangen wird und was für die Bewertung gegenständlich ist. Für jeden Prüfungsbereich ist mindestens ein Prüfungsinstrument festgelegt.

Nachfolgend finden Sie die Beschreibung der für das Handwerk wichtigsten Prüfungsinstrumente:

Schriftliche Aufgaben:
Der Prüfling bearbeitet schriftlich berufstypische Aufgaben. Dabei entstehen Ergebnisse wie beispielsweise Lösungen zu einzelnen Fragen, Geschäftsbriefe, Stücklisten, Schaltpläne oder Bedienungsanleitungen. Bewertet werden die fachliche Richtigkeit der Lösungen sowie das Verständnis für fachliche Zusammenhänge. Zusätzlich können auch die Beachtung formaler Aspekte wie Gliederung, Aufbau und Stil bewertet werden (beispielsweise wenn ein Geschäftsbrief zu erstellen ist).

Prüfungsprodukt/Prüfungsstück:
Der Prüfling erhält die Aufgabe, ein berufsspezifisches Produkt zu fertigen. Beispiele für ein solches Prüfungsprodukt/Prüfungsstück sind ein Metall- oder Holzerzeugnis, ein Computerprogramm, ein Marketingkonzept, eine technische Zeichnung etc. Zu bewerten ist das Arbeitsergebnis. Während des Arbeitsprozesses kontrolliert eine Aufsichtsperson, ob der Prüfling selbstständig arbeitet und keine unzulässigen Hilfsmittel verwendet.

Arbeitsprobe:
Der Prüfling erhält die Aufgabe, eine berufstypische Arbeit durchzuführen. Es kann sich beispielsweise um eine Dienstleistung oder eine Instandhaltung handeln. Der Prüfungsausschuss bewertet die Arbeits-/Vorgehensweise und das Arbeitsergebnis. Die Durchführung der Arbeitsprobe erfolgt in Anwesenheit des Prüfungsausschusses.

Arbeitsaufgabe:
Die Arbeitsaufgabe besteht aus einer vom Prüfungsausschuss entwickelten berufstypischen Aufgabe, bei der im Gegensatz zur Arbeitsprobe und zum Prüfungsprodukt/Prüfungsstück auch die prozessrelevanten Kompetenzen (beispielsweise Handhabung von Werkzeugen und Maschinen) bewertet werden.

Darüber hinaus können auch Arbeitsergebnisse und/oder Arbeits-/ Vorgehensweisen bewertet werden. Grundlage der Bewertung sind die Instrumente "Situatives Fachgespräch", "Präsentation" und/oder "Schriftliche Aufgaben". Es ist zusätzlich möglich, eine Dokumentation, praxisbezogene Unterlagen, eine Beobachtung der Durchführung und die Inaugenscheinnahme des Arbeitsergebnisses in die Bewertung mit einzubeziehen. Sofern die Dokumentation Teil des berufstypischen Arbeitsergebnisses ist, kann eine eigenständige Bewertung erfolgen. Dieses Prüfungsinstrument wurde bereits in einigen Ausbildungsordnungen umgesetzt (beispielsweise Feinwerkmechaniker/in, Kraftfahrzeugmechatroniker/in, u.a.).

Fachgespräch:
In einem Fachgespräch werden Fachfragen und fachliche Sachverhalte erörtert. Dabei handelt es sich um die Diskussion von Problemen, Lösungen oder Vorgehensweisen. Folgende spezifische Ausprägungen können unterschieden werden:

  • Fallbezogenes Fachgespräch
  • Auftragsbezogenes Fachgespräch
  • Situatives Fachgespräch

Präsentation:
Der Prüfling stellt in einem Vortrag ggf. unter Nutzung von Hilfsmitteln einen berufstypischen Sachverhalt, berufliche Zusammenhänge oder die Lösung einer vorab gestellten (separat bewerteten) Aufgabe dar und beantwortet ggf. auf den Vortrag bezogene Verständnisfragen. Gegenstand der Bewertung der Präsentation können beispielsweise fachliche und kommunikative Kompetenzen, die Form der Darstellung, Präsentationstechnik sein.