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Handwerk begrüßt Bundesratsbeschluss zur Wiedereinführung der Meisterpflicht Qualifikationsniveau und Leistungsfähigkeit im Handwerk gestärkt

21. Februar 2019 - Politisches Statement von Präsident Peteranderl

„Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht würden Qualifikationsniveau und Leistungsfähigkeit im Handwerk gestärkt und Fehler der Handwerksrechtsnovelle von 2004 korrigiert. Die aktuelle Initiative sehen wir deshalb uneingeschränkt positiv“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Das Handwerk begrüßt den Beschluss des Bundesrats, sich auf Antrag des Freistaats Bayern für eine Wiedereinführung der Meisterpflicht in verschiedenen Handwerksberufen einzusetzen. „Die Entscheidung des Bundesrats ist absolut richtig. Im Zuge der Handwerksnovelle 2004 wurde in 53 Handwerksberufen die Meisterpflicht abgeschafft. Mit der Wiedereinführung würde der Verbraucherschutz gestärkt, die Ausbildungsleistung gesichert und das Unternehmertum im Handwerk unterstützt“, betonte Peteranderl. Mit der Entschließung des Bundesrats ergehe ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, gesetzgeberisch tätig zu werden.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Im Folgenden die Entschließung im Wortlaut, die der Bundesrat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 gefasst hat:

Entschließung des Bundesrates zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen nach der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken. 

  1. Das deutsche Handwerk steht über nationale Grenzen hinweg für höchste Qualität. Sie geht insbesondere auf die hervorragende Ausbildung unserer Handwerkerinnen und Handwerker zurück. Hierbei spielt der Meisterbrief eine herausragende Rolle. Mit diesem Qualitäts- und Qualifizierungsausweis wird ein entsprechender unternehmerischer Standard im Interesse der Konsumenten, des Handwerks und der Handwerker selbst gesetzt. Ein verpflichtender Meisterbrief – die Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle – kommt somit dem Verbraucherschutz, der Nachhaltigkeit von Betriebsgründungen und der betrieblichen Leistungsfähigkeit zugute. Darüber hinaus trägt er maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. 
  2. In den nach Inkrafttreten der Handwerksrechtsnovelle zum 01.01.2004 zulassungsfreien Handwerken (Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung) ist teilweise ein starker Rückgang der Ausbildungsleistung festzustellen. Vor dem Hintergrund des auch im Handwerk zu verzeichnenden Fachkräftemangels betrachtet der Bundesrat diese Entwicklungen mit Sorge. Er hält es daher für erforderlich, die Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefes für einzelne zulassungsfreie Handwerke einzuleiten. Dabei sollten vor allem folgende Aspekte im Vordergrund stehen:
    • Sicherung der Qualität der handwerklichen Arbeiten sowie der Schutz der Verbraucher,
    • Sicherung der Ausbildung,
    • Nachhaltigkeit der Betriebsgründungen und der Erhalt der betrieblichen      Leistungsfähigkeit. 
  3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unter Berücksichtigung der Belange des Handwerks, den verpflichtenden Meisterbrief für Handwerke wiedereinzuführen, bei denen dies geboten und – insbesondere europarechtskonform – rechtlich möglich ist. 

Die Statements des Präsidenten erscheinen wöchentlich im InfoStream-Newsletter der Handwerkskammer.

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Robert Fleschütz

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