
Energiewende im GebäudesektorSanierungserfolge nur mit verlässlicher Förderung
14. August 2024 - Statement von Präsident Peteranderl
„Die Klimaziele im Gebäudesektor lassen sich nur erreichen, wenn die Sanierungsquote im Gebäudebestand deutlich erhöht wird. Voraussetzung dafür ist ein verlässliches Förderkonzept auf angemessenem Niveau. Mit der Kürzung der Förderung für die Energieberatung sorgt der Bund erneut für Verunsicherung“, kritisierte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Der Betrieb von Gebäuden verursacht in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO₂-Emissionen. Es stellt daher eine riesige Herausforderung dar, bis Mitte des Jahrhunderts einen annähernd klima-neutralen Gebäudebestand zu verwirklichen. Entgegen den Anforderungen geht die Sanierungsquote aktuell zurück. Die Quote energetischer Sanierungen im deutschen Gebäudebestand lag im Jahr 2023 nur noch bei 0,7%.
Nicht zuletzt hat die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz im vergangenen Jahr den Menschen vor Augen geführt, dass die Erreichung des Ziels mit erheblichen Kosten verbunden ist. Der überwiegende Anteil der notwendigen Investitionen muss von der Wirtschaft und den Bürgern geschultert werden. Um diese zu entlasten, die Akzeptanz zu gewährleisten und die richtigen Investitionsanreize zu schaffen, braucht es ein ganzheitliches und verlässliches Förderkonzept auf angemessenem Niveau. Die Förderpolitik muss technologieoffen und mit dem ordnungsrechtlichen Rahmen eng verzahnt sein.
Kurzfristige Änderungen der Förderpolitik sorgen bei Kunden und Unternehmen dagegen für Verunsicherung und gefährden den Erfolg. Die Förderpraxis des Bundes sorgt immer wieder für Unmut. Bereits im April kritisierte der Bundesrechnungshof, dass beispielsweise Fördermittel in Programmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudesektor verzögert ausgezahlt werden. Diese Praxis gefährdet nach Ansicht der Behörde die Ziele und Akzeptanz der Energiewende.
Einschnitte bei der Energieberatungsförderung sorgen nun erneut für Irritationen. Zum 7. August 2024 reduzieren sich die Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN von bisher 80 Prozent auf dann 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt.
Nur mit einer verlässlichen Förderung kann aber das große Potenzial der Handwerksbetriebe zum Erreichen der Klimaziele im Gebäudebereich voll zur Entfaltung gebracht werden.