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Handwerk fordert schnelle EinführungSteuerförderung der energetischen Gebäudesanierung

6. Juni 2019 - Politisches Statement von Präsident Peteranderl

„In der Politik stehen wichtige Weichenstellungen an, die nicht von den aktuellen Problemen der Berliner Regierungsparteien ausgebremst werden dürfen. Die langerwartete Einführung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung gehört hier dazu“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Die Bundesregierung hat in einer Sitzung des „Kabinettsausschusses Klimaschutz“ Grundsatzentscheidungen über Gesetze und Maßnahmen zum Klimaschutz angekündigt, die bis Jahresende verabschiedet werden sollen. Bundesbauminister Seehofer plädierte dabei für die Einführung einer steuerlichen Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung. Beispielweise durch die Modernisierung von Dächern, Fassaden und Heizungen könnte der CO2-Ausstoß in Altgebäuden deutlich verringert werden. Seehofer veranschlagte dafür Mittel von ca. 1 Milliarde Euro pro Jahr.

Das Handwerk fordert seit Jahren, die Förderung der energetischen Gebäudesanierung zu verbessern und insbesondere um eine steuerliche Komponente zu ergänzen. Dadurch könnten neue Anreize gesetzt und vor allem zusätzliche Zielgruppen angesprochen werden. Die Klimaschutzziele in Deutschland können aus Sicht des Handwerks nur erreicht werden, wenn vor allem die Potenziale im Gebäudebestand ausgeschöpft werden. Deshalb hat sich die Bundesregierung bereits im Herbst 2010 das Ziel gesetzt, den Primärenergiebedarf des Gebäudesektors bis zum Jahr 2050 um 80 % zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Sanierungsrate bestehender Gebäude auf 2 % jährlich in etwa verdoppelt werden. Von diesem Ziel sind wir nach wie vor weit entfernt.

Das Deutsche Handwerksinstitut hat bereits 2014 in einem Gutachten die Auswirkungen der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung untersucht. Aus den Ergebnissen lassen sich stichhaltige Argumente für die Einführung einer steuerlichen Förderung ableiten, die nach wie vor Gültigkeit haben:

  • Die steuerliche Förderung erhöht deutlich die Wirtschaftlichkeit einer Sanierungsmaßnahme durch Verkürzung der Amortisationsdauer. Die Amortisationszeiträume würden dadurch bei vielen Sanierungsmaßnahmen auf eine für Investoren attraktive Zeitspanne sinken. Positive Effekte sind insbesondere bei Eigenheimen zu erwarten. 
  • Eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung in Höhe von 1,5 Mrd. € würde Investitionen in Höhe von insgesamt etwa 5 Mrd. € auslösen. 
    Steuerausfälle werden durch Mehreinnahmen aus Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherung überkompensiert. Bei einer steuerlichen Förderung im Rahmen von 1,5 Mrd. € errechnet das Institut einen Nettofiskaleffekt von 761 Mio. €. 
  • Durch eine steuerliche Förderung von 1,5 Mrd. € würden nachhaltige Beschäftigungswirkungen erzielt. Es könnten 50.000 neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstehen. 
  • Vor allem könnten die CO2-Emissionen deutlich reduziert werden. Erwartet wird eine Einsparung von 640.000 Tonnen pro Jahr.

Die Energiewende kann nur mit zusätzlichen Anstrengungen im Bereich der Gebäudesanierung gelingen. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung darf deshalb nicht schon wieder durch politische Querelen verhindert, sondern muss sie mit einem sachgerechten Finanzrahmen ausgestattet und schnellstmöglich umgesetzt werden. 

Die Statements des Präsidenten erscheinen wöchentlich im InfoStream-Newsletter der Handwerkskammer.

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