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Gustavo Fring

Entlastung der BetriebeStrompreispaket hilft auch dem Handwerk

16. November 2023 - Statement von Präsident Peteranderl

„Das Strompreispaket der Bundesregierung zur Entlastung der Unternehmen geht in die richtige Richtung. Auch Handwerksunternehmen werden dadurch entlastet. Die Beschränkung auf das produzierende Gewerbe bei der Senkung der Stromsteuer ist aber nicht sachgerecht. Hier muss dringend noch nachgebessert werden!“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Nach monatelangen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung auf ein Konzept geeinigt, um die Unternehmen bei den Stromkosten zu entlasten. 

Senkung der Stromsteuer

Eine vom Handwerk lange geforderte Maßnahme ist die Senkung der Stromsteuer.  Diese soll nun für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf das europäisch zulässige Mindestmaß erfolgen. Die Stromsteuer beträgt damit für diese Unternehmen nicht mehr 1,537 Ct. /kWh, sondern nur noch 0,05 Ct. /kWh. Die Absenkung der Stromsteuer soll zunächst für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Sie soll weitere drei Jahre gelten, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann. Durch die Beschränkung auf das produzierende Gewerbe werden aber wichtige energieintensive Branchen des Handwerks, wie Textilreinigungen oder Betriebe des Kfz-Handwerks, nicht entlastet.

Entlastung der Industrie

Die bestehenden Regelungen für die Strompreiskompensation sollen für fünf Jahre verlängert werden. Dies bedeutet die Entlastung von rund 350 Unternehmen, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen. Die Entlastung wird durch den Wegfall des sogenannten Selbstbehalts noch ausgeweitet. Das gleiche gilt für die bestehende Regelung zum sogenannten „Super-Cap“, der für rund 90 besonders stromintensive Unternehmen gilt. Diese Entlastung soll ebenfalls für die nächsten fünf Jahre fortgeführt werden und durch Entfall des Sockelbetrags ausgeweitet werden. Mit der Strompreiskompensation und dem „Super-Cap“ werden die Unternehmen von den Summen entlastet, die im Zusammenhang mit emissionshandelsbedingten indirekten CO2-Kosten entstehen. Die Entlastungsmaßnahmen werden aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Aus Sicht des Handwerks ist positiv, dass damit der ursprünglich geplante Industriestrompreis, der einen deutlich breiteren Kreis von Industrieunternehmen entlastet und damit erhebliche Wettbewerbsverzerrungen verursacht hätte, nicht verwirklicht wird.

Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte

Eine weitere Entlastungsmaßnahme ist der Zuschuss des Bundes zur Dämpfung der Netzentgelte in Höhe von 5,5 Mrd. €. Diese Entlastung wurde von der Koalition bereits beschlossen.

Nachbesserungen

Insgesamt bewirkt das Paket im kommenden Jahr eine Entlastung von ca. 12 Mrd. €. Das Paket geht in die richtige Richtung. Die Entlastung für die Industrie fällt nicht so umfassend aus, wie ursprünglich geplant. Handwerksbetriebe profitieren durch die Entlastung von der Stromsteuer und den Zuschuss zu den Netzentgelten. Die Beschränkung der Senkung der Stromsteuer auf das produzierende Gewerbe ist aber nicht sachgerecht. Hier muss dringend nachgebessert werden!

Tragfähige Strompreise ohne Subventionen

Ferner muss jetzt konsequent das Ziel verfolgt werden, dauerhaft tragfähige Strompreise ohne Subventionen zu gewährleisten Dies erfordert vor allem ein breites Stromangebot. Auch der Anstieg der Netzentgelte muss an seinen Ursachen bekämpft werden. Eine Ursache für die steigenden Netzentgelte sind beispielsweise die sogenannten Redispatch-Kosten, die zur Vermeidung der Überlastung der Stromnetze bei Netzengpässen entstehen.



 

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

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