
Energiepolitik der neuen BundesregierungWirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit in den Blick nehmen
26. Juni 2025 – Statement von Präsident Peteranderl
„Die Energiepolitik der neuen Bundesregierung kommt pragmatischer und weniger ideologisch daher als die der Ampel. Eine deutliche Wende ist sie nicht. Die Entlastungen für die Wirtschaft gehen vor allem zulasten des Staatshaushalts. Hier müssen Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit der Energiewende selbst deutlich stärker im Fokus stehen“, betonte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Ein Blick in den Koalitionsvertrag macht deutlich: In der Energiepolitik zeichnet sich kein grundlegender Kurswechsel ab. Am Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 wird festgehalten. Zur Verfolgung des Ziels bleibt die CO2- Bepreisung zentraler Baustein der Klima- und Energiepolitik. Es wird angekündigt, dass die Einnahmen daraus an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden. Konkretisiert wird diese Ankündigung nicht.
Viele Maßnahmen erforderlich
Es sind jedoch viele Maßnahmen aufgeführt, die für ein Gelingen der Energiewende unverzichtbare Voraussetzung sind. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll durch eine Kraftwerksstrategie, den gezielten und systemdienlichen Netz- und Speicherausbau sowie die konsequente Nutzung von Flexibilisierungsmöglichkeiten flankiert werden. Konkret genannt werden der Bau von 20 GW Gaskraftwerksleistung bis 2030, der Ausbau von Speicherkapazitäten und die Nutzung von E-Auto- und Heimspeichern.
Ferner soll die Energiewende durch die Abscheidung und Speicherung beziehungsweise Nutzung von CO2 ergänzt werden – ausdrücklich auch für die Emissionen von Gaskraftwerken. Das alles sind richtige Schritte. Allerdings steht die Frage im Raum, welchen Einfluss die Maßnahmen langfristig auf Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit der Energiewende haben.
Kurzfristig hat sich die Koalition das Ziel gesetzt, Unternehmer und Verbraucher beim Strompreis dauerhaft um 5 Ct./kWh zu entlasten. Gelingen soll dies durch eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle sowie eine Deckelung der Netzentgelte. Für energieintensive Unternehmen ist darüber hinaus ein Industriestrompreis geplant. Hier besteht aus Sicht des Handwerks erneut die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen.
Neues Gebäudeenergiegesetz
Im Zusammenhang mit der Wärmewende soll das Heizungsgesetz abgeschafft werden. Das neue Gebäudeenergiegesetz soll technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung soll vereinfacht werden. Die Sanierungs- und Heizungsförderung wird fortgesetzt. Um den Bau von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen, wird auch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze gesetzlich geregelt und aufgestockt. Auch hier geht man in die richtige Richtung. Aus Sicht des Handwerks ist aber darauf zu achten, dass nicht alles noch komplizierter und bürokratischer wird. Das Nachfolgegesetz für das Heizungsgesetz muss schnell kommen, damit Planungssicherheit geschaffen und Attentismus vorgebeugt wird.
Und nicht zuletzt muss strikt auf die Bezahlbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Energiewende selbst geachtet werden. Denn eine zunehmende Finanzierung von Entlastungen aus dem Staatshaushalt ist langfristig keine tragfähige Lösung und schadet der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland.