Unser Beratungsangebot für Sie

Unsere Außenwirtschaftsberatung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Ihr Auslandsgeschäft. Das Beratungsangebot richtet sich an alle Handwerksunternehmen, die im Ausland tätig werden wollen – egal ob als Neueinsteiger oder erfahrener Unternehmer im Ausland.

Unsere „Hotline“ der Außenwirtschaft ist die 089 5119-355. Per E-Mail erreichen Sie uns am besten unter aussenwirtschaft@hwk-muenchen.de. So können wir  Ihr Anliegen schnellstmöglich an die jeweiligen Spezialistinnen und Spezialisten weiterleiten.

Wir bieten Ihnen

  • Erstberatung und Auslandscheck
    Ist Ihr Unternehmen fit für das Arbeiten über die Grenze?
  • Länderberatung
    Individuelle Beratung zu Ihrem Zielland
  • Exportberatung
    So verfahren Sie mit Lieferantenbestimmungen und Zollbehandlungen
  • Auftragsabwicklung
    Aktuelle Informationen zur Entsendung, Gewerbe-, Arbeits- und Steuerrecht
  • Infoveranstaltungen und spezielle Länderseminare
    Wir informieren Sie regelmäßig in ganz Oberbayern
  • Geschäftspartnersuche im Ausland
    Registrieren Sie sich kostenlos in der europaweiten Datenbank
  • Europa- und weltweites Marketing
    Informationen zu Messen, Kooperationsbörsen und Unternehmerreisen.

EU-Bescheinigung

Wenn Sie eine EU-Bescheinigung benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne kostenlos aus unter aussenwirtschaft@hwk-muenchen.de oder 089 5119-355.

Thema „Österreich Service“

Den Großteil an Aufträgen im Ausland erhalten unsere Unternehmen in Österreich. Wir beraten daher besonders detailliert zu unserem Nachbarland. Hier finden Sie eine Übersicht aller wichtigen Punkte, für Fragen melden Sie sich bei uns unter aussenwirtschaft@hwk-muenchen.de oder 089 5119-355.

Einen ausführlichen Überblick bietet Ihnen auch unser Österreich-Merkblatt, das Sie hier herunterladen können.

Österreichmerkblatt_Stand_Januar_2024

Vor der Abreise

Meldung Ihrer Dienstleistung

Bevor Sie in Österreich in einem reglementierten Gewerk Ihre Dienstleistungen beginnen können, müssen Sie Ihre Tätigkeit dort anmelden.

Mit der Anzeige müssen Sie folgende Nachweise hochladen:

  • Ausweiskopie bzw. Handelsregisterauszug
  • Qualifikationsnachweis
  • Aktuelle EU-Bescheinigung.

Über dieses Dienstleisterregister können Sie abfragen, ob Ihre Dienstleistungsanzeige bearbeitet worden ist bzw. ob und wie lange sie noch gilt. Sie gilt ein Jahr ab Zeitpunkt der Erstanzeige, dann ist eine jährliche Erneuerung erforderlich.

A1 Sozialversicherungsausweis

Werden Sie im Ausland als Handwerksunternehmen tätig, müssen Sie einen A1 Sozialversicherungsnachweis beantragen. Selbständige und Mitarbeiter müssen die A1 Bescheinigung über das Lohnabrechnungssystem oder SV-Meldeportal beantragen. Sollte das Ausstellen der A1 kurzfristig bis zum Auftragsbeginn nicht möglich sein, genügt der Nachweis, dass er beantragt wurde.

Entsendung

Wenn Sie Ihre eigenen Mitarbeiter in Österreich einsetzen, müssen Sie eine Entsendemeldung (ZKO3-Meldung) machen. Wenn nur Sie alleine als Selbständiger oder Betriebsinhaber unterwegs sind, ist das nicht erforderlich. Dieser Link führt Sie zum Online-Formular für die ZKO3-Meldung. Sie müssen dies für jeden Auftrag separat und vor Arbeitsbeginn erledigen.

Auch sämtliche Änderungen während des Arbeitseinsatzes (Dauer, Unterbrechungen, sich ändernde Mitarbeiter) müssen umgehend gemeldet werden. Das können Sie über eine Änderungsmeldung machen unter Angabe Ihrer Transaktionsnummer, die Sie bei der Erstmeldung erhalten haben.    

Arbeiten auf der Baustelle: Baustellenmappe

In Österreich wie auch in anderen EU-Ländern werden auf Baustellen Kontrollen durchgeführt. Sobald Sie in Österreich auf dem Weg zur Baustelle sind oder dort Ihre Arbeit begonnen haben, müssen Sie folgende Unterlagen aller entsandten Mitarbeiter in Papier- oder elektronischer Form bei sich haben:  

Meldungen

  • Ausdruck/Kopie der Eintragung in Dienstleisterregister oder Mitteilung des Ministeriums
  • Nachweis der erfolgten Mitarbeiterentsendung (ZKO3/ggf. Änderungsmeldung)
  • A1 Entsendebescheinigung für Selbständige oder Mitarbeiter  

Lohnunterlagen

  • Arbeitsvertrag oder „Dienstzettel“ (AT) – nur für diejenigen Arbeitnehmer, die keinen schriftlichen Vertrag haben
  • Gehaltsabrechnung
  • Lohnzahlungsnachweise oder Banküberweisungsbelege
  • Lohnaufzeichnungen
  • Arbeitsaufzeichnungen
  • Unterlagen (Qualifikationsnachweise) zur Lohneinstufung der entsandten Arbeitnehmer
  • Bei Drittstaatsangehörigen u.a. Aufenthaltstitel inkl. Arbeitserlaubnis

Bei Arbeitseinsätzen bis zu 48 Stunden sind nicht alle Unterlagen erforderlich. Über Details informieren wir Sie gerne individuell.

Nach dem Auftrag: Rechnungsstellung Wenn Sie Fragen zur Rechnungsstellung und Umsatzsteuerausweis haben, melden Sie sich gerne bei uns unter aussenwirtschaft@hwk-muenchen.de oder Tel. 089 5119-355.    

Thema „Enterprise Europe Network“

Beratungsangebote

Das EU-Projekt Enterprise Europe Network fördert kleine und mittlere Unternehmen, denn immerhin stellen diese 99% aller in der EU-tätigen Unternehmen dar. Mit dem Projekt wurde ein europaweites Netzwerk mit mehr als 450 Organisationen zur Unterstützung geschaffen.

Unsere Außenwirtschaftsberatung profitiert mit folgenden Angeboten für Sie:

  • Größeres Veranstaltungsangebot mit externen Referenten
  • Weiterleitung Ihrer Fragen an unsere Projektpartner
  • Teilnahme an B2B Speed-Datings auf Messen im In- und Ausland
  • Teilnahme an Umfragen zu europäischen Themen
  • Veranstaltungen und Kontakte mit Ansprechpartnern aus den EU-Institutionen
  • Möglichkeit, die Politik auf handwerksrelevante Themen aufmerksam zu machen.

Ansprechperson bei Fragen ist Anamaria Schuster, anamaria.schuster@hwk-muenchen.de , Tel 089 5119-376.

Feedback an die EU

Haben Sie Schwierigkeiten im EU-Binnenmarkt? Wir brauchen Ihr Feedback!

  • Exportieren Sie Ihre Handwerksleistungen oder Ihre Produkte im Europäischen Binnenmarkt?
  • Läuft Ihr Auslandsgeschäft immer reibungslos oder sind Sie ab und zu mit Problemen konfrontiert, wie etwa bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen, bei der Umsatzsteuerabwicklung oder im Allgemeinen beim Überwinden administrativer Hürden?

Die Handwerkskammer als Partner im EU-Beratungsnetzwerk hat den direkten Draht nach Brüssel. Berichten Sie uns aus Ihrem Arbeitsalltag und beteiligen Sie sich somit aktiv an die Politikgestaltung in Europa!   Folgende Instrumente stehen Ihnen hierfür zur Verfügung

Business Feedback Datenbank
Berichten Sie uns aus Ihrem Arbeitsalltag über rechtliche Stolpersteine, bürokratische Hürden und andere Ungereimtheiten im EU-Binnenhandel. Wir melden Ihre Problemfälle – in anonymisierter Form – über die EU-Feedback-Datenbank für Unternehmen direkt nach Brüssel weiter zur Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der EU-Kommission.

Solvit
Solvit – das EU-weite Netzwerk, hat zum Ziel, Ihre Probleme im Binnenmarkt so schnell wie möglich zu lösen. Bürger oder Unternehmer können sich kostenfrei an den für Deutschland zuständigen Ansprechpartner beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wenden.

Konsultationen und Umfragen
Wie wirken sich EU-Richtlinien und -Verordnungen auf Ihre Geschäftstätigkeit aus? Was würden geplante EU-Gesetzesvorhaben für Ihr Unternehmen bedeuten? Die EU-Kommission möchte gerne Ihre Meinung hierzu erfahren! In Online-Konsultationen können Sie gegenüber der EU-Kommission Ihre Meinung darlegen. Unter dem Slogan „Ihre Stimme in Europa“ bietet die Europäische Kommission Zugang zu einer Vielzahl von Konsultationen in deren Rahmen Sie sich aktiv an der Gestaltung der EU-Politik beteiligen können. Sollten Sie ein Problem haben, melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie, welcher Weg der beste für Ihr Anliegen ist.

Datenschutzerklärung des EEN
Durch die Inanspruchnahme der Leistungen des Enterprise Europe Network erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen der Beratungsangebote des Enterprise Europe Network einverstanden.

Dieses Projekt wird aus dem „Binnenmarktprogramm“ der Europäischen Union unter der Fördernummer 101052685 – Enterprise Europe Network/Bavaria/Bavaria2Europe gefördert.

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