Geplante RegistrierkassenpflichtHandwerk fordert praxistaugliche Ausgestaltung
15. Oktober 2026 – Statement von Präsident Peteranderl
„Das Ziel der geplanten Registrierkassenpflicht, Steuerhinterziehung und Kassenmanipulationen wirksam zu bekämpfen, wird vom Handwerk ausdrücklich unterstützt. Der vorliegende Gesetzentwurf greift auch einzelne Anregungen der Wirtschaft auf. Allerdings belastet er weiterhin viele kleine und mittlere Betriebe mit zusätzlicher Bürokratie, Kosten und Rechtsunsicherheit“, sagt der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, Franz Xaver Peteranderl.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Zweiten Kassengesetzes beschlossen. Vorgesehen ist eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem Jahr 2028. Gleichzeitig soll die bisherige Bonpflicht durch eine elektronische Belegbereitstellung ersetzt werden. Für Betriebe mit Barumsätzen unter 12.000 Euro im Jahr sind Ausnahmen vorgesehen.
Wichtige Kritikpunkte bleiben bestehen
Aus Sicht des Handwerks bleiben dennoch wichtige Kritikpunkte bestehen. Die Umsatzgrenze von 100.000 Euro erfasst noch immer zahlreiche kleinere Betriebe. Statt pauschaler Vorgaben sollte die Kassenpflicht stärker an tatsächlichen Barumsätzen und risikobehafteten Geschäftsmodellen ausgerichtet werden. Zudem müssen Ausnahmen und Härtefallregelungen direkt im Gesetz verankert werden, um den Betrieben die notwendige Rechts- und Planungssicherheit zu geben.
Kritisch bewertet das Handwerk auch die neue elektronische Belegbereitstellung. Zwar entfällt der Papierbon, die Pflicht zur Belegausgabe bleibt jedoch bestehen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Abschaffung der Bonpflicht wird damit faktisch nicht umgesetzt. Zugleich entstehen neue technische und organisatorische Anforderungen für die Betriebe.
„Steuerehrliche Handwerksbetriebe dürfen nicht die Leidtragenden neuer Regelungen sein. Notwendig sind realistische Übergangsfristen, verhältnismäßige Sanktionen und eine konsequente Entlastung bei Bürokratie und Kosten. Statt immer neuer Pflichten sollten bestehende Kontrollinstrumente und risikoorientierte Prüfungen stärker genutzt werden“, so Peteranderl.
Das Handwerk setzt sich daher für eine Verschiebung der Einführung auf 2029, eine echte Abschaffung der Bonpflicht mit Belegausgabe nur auf Wunsch der Kundinnen und Kunden sowie eine praxisgerechte und risikoorientierte Ausgestaltung der Kassenpflicht ein.