Bunte Mappen aus Pappe, gefüllt mit Papieren/Unterlagen Europawahl 2014
Handwerkskammer setzt sich für Vereinfachung einDigitaler Produktpass
24. September 2026 – Statement von Präsident Peteranderl
Handwerk fordert Einführung mit Augenmaß! „Digitaler Produktpass darf kein Bürokratiemonster werden“ fordert Präsident Peteranderl. Mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, traten bereits zum 18.Juli 2024 zahlreiche neue Regelungen in Kraft, die einen Fokus auf die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten im Europäischen Binnenmarkt legen.
Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte
Ein zentraler Aspekt der Ökodesign-Verordnung ist der sog. Digitale Produktpass (DPP). Dabei handelt es sich technisch um einen QR-Code oder einen Chip, der auf dem jeweiligen Produkt angebracht wird. Über dieses Etikett sollen sodann Informationen wie Hersteller- und Lieferkettendaten, CO2-Fußabdruck, Energieverbrauch, Recyclingmöglichkeiten und einiges mehr für Verbraucher, Unternehmer und Behörden digital und transparent bereitgestellt werden.
Im Mai 2026 hat die EU-Kommission in Vorbereitung auf die Formulierung des delegierten Rechtsaktes eine Studie zu möglichen Inhalten des DPP für Textilprodukte veröffentlicht. Über den Bayerischen Handwerkstag hat die Handwerkskammer dazu eine Stellungnahme eingereicht und die Position der Maßschneider deutlich gemacht.
Umfangreiche und komplexe Anforderungen
„Sollte der digitale Produktpass in jetziger Form ausgerollt werden, müsste jedes maßgeschneiderte Dirndl einen Chip mit eigenem QR-Code erhalten“.
Die Handwerkskammern beobachten die Entwicklungen rund um den DPP mit großer Sorge. Insbesondere die umfangreichen und komplexen Anforderungen bei der branchenübergreifenden Fertigung von Einzel- und Kleinserien erweisen sich als unverhältnismäßig. Sie benachteiligen kleinere Handwerksbetriebe gegenüber großen Produzenten, da diese die anfallenden Kosten auf deutlich höhere Stückzahlen umlegen können und dadurch einen Wettbewerbsvorteil genießen. Die Handwerksorganisationen fordern daher, zwingend Ausnahmen und Erleichterungen zum Schutz der handwerklichen Fertigung vorzusehen.
Die Anwendungsbereiche sollen in den kommenden Jahren auf weitere Produktgruppen, wie etwa das Textilgewerbe ausgeweitet werden. Deshalb ist es wichtig, die Zeit jetzt zu nutzen, um sich in den Gesetzgebungsprozess einzubringen und eine praxistaugliche Regelung gerade für kleinere Handwerksbetriebe zu finden.
„Das letzte, was das Handwerk oder auch die Gesamtwirtschaft in der jetzigen Situation brauchen, sind weitere bürokratische Belastungen“ so Peteranderl.