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EU-VerpackungsverordnungHandwerk braucht praktikable Lösungen statt neuer Bürokratie

27.  August 2026 – Statement von Präsident Peteranderl

„Die neue EU-Verpackungsverordnung verfolgt wichtige Ziele zur Vermeidung von Verpackungsmüll. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass viele Handwerksbetriebe die Anforderungen kaum noch überblicken können. Nachhaltigkeit kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Regeln verständlich, verhältnismäßig und praktikabel sind“, erklärt Franz Xaver Peteranderl, Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern.

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in allen Mitgliedstaaten der EU. Damit treten in den kommenden Jahren stufenweise Vorgaben etwa zu Kennzeichnung, Recyclinganteilen und Mehrwegquoten in Kraft. Das Bayerische Handwerk unterstützt die Ziele der Verordnung ausdrücklich: die Reduzierung des Verpackungsverbrauchs, die Verringerung des Abfallaufkommens sowie die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen.

Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass die Verordnung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung viele Betriebe vor erhebliche Herausforderungen stellt. Erste Erfahrungen aus der Beratungspraxis verdeutlichen, dass insbesondere kleine und mittlere Handwerksbetriebe mit komplexen Vorgaben, unklaren Zuständigkeiten und zusätzlichen Meldepflichten konfrontiert werden. Dies führt zu erheblichem bürokratischem Mehraufwand in einer Zeit, in der der Abbau von Bürokratie eigentlich oberste Priorität haben sollte.

Aus diesem Grund hat sich der BHT kritisch zur Umsetzung der Verordnung positioniert und konkrete Verbesserungsvorschläge in Richtung EU adressiert. Aus Sicht des Handwerks sind insbesondere folgende Anpassungen erforderlich:

  • Vereinfachung der Vorgaben zur Stärkung der Rechtssicherheit und zum Abbau bürokratischer Belastungen
  • Aussetzung der Anwendung der Verordnung bis praxistaugliche Lösungen geschaffen sind
  • Einrichtung eines einheitlichen europäischen Meldeportals für die erweiterten Herstellerpflichten
  • Einführung praxisgerechter Bagatellschwellen für kleine Betriebe, unterhalb derer nationale Regelungen ausreichend sein sollten
  • Aufbau staatlicher Beratungsstellen mit verständlichen Informationsangeboten und der Möglichkeit rechtsverbindlicher Auskünfte
  • Entwicklung eines digitalen Online-Tools, mit dem Betriebe ihre Pflichten schnell, einfach und rechtssicher ermitteln können

Insgesamt dürfen Nachhaltigkeit und Bürokratieabbau kein Widerspruch sein. Nur eine verständliche und praktikable Ausgestaltung der Regelungen wird dazu beitragen, die ökologischen Ziele der Verordnung zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern.