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SHK Ausbildung

Das schnelle und einfache Förderprogramm für kleine BetriebeInnovationsgutscheine des Freistaats Bayern

Das Förderprogramm unterstützt Sie bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Dabei werden die Kosten für extern vergebene Entwicklungsdienstleistungen (z. B.  für technische Machbarkeitsstudien, Prototypenbau, Produkttests) mit Zuschüssen von 40 bis 60 Prozent gefördert.

Das Förderprogramm wurde bis zum 31.12.2024 verlängert: die Entwicklung von Software ist ab dem 01.01.2023 nicht mehr grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsberechtigt

Alle Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und maximal 10 Millionen Euro Umsatz/Jahresbilanz mit Sitz/Niederlassung in Bayern

Mustergutschein
Bayern Innovativ



Voraussetzungen für die zwei  Typen des Innnovationsgutscheins: standard und spezial 

für beide

  • Vorliegen einer technischen Innovation
  • geplantes, aber noch nicht gestartetes Projekt

IG standard

  • Beauftragung eines externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleisters
  • geplantes, aber noch nicht gestartetes Projekt

IG spezial

  • Hochschule/Forschungseinrichtung als Entwicklungsdienstleister
  • zuwendungsfähige Kosten: mindestens 30.000 Euro

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig

Kosten externer Entwicklungsdienstleistungen: (techn.) Machbarkeitsstudien, Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Designstudien, Produkttests u. a.

Nicht zuwendungsfähig

eigene Personalkosten

Maximal zuwendungsfähig

  • 30.000 Euro beim IG standard
  • 80.000 Euro beim IG spezial

Zuschusshöhe

standard

Grundsätzlich 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Zusätzlich jeweils 10 Prozent,  wenn

  • eine Hochschule/Forschungseinrichtung beauftragt wird und/oder
  • der Unternehmenssitz in einem Gebiet "mit besonderem Handlungsbedarf" liegt und/oder
  • das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeitern hat.

spezial

50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten


Förderfähige Projekte

Förderfähig sind: (technische) Machbarkeitsstudien, Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Designstudien, Produkttests u. a.

Die Leistungen müssen von einer externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung erbracht werden.

Pro Antragssteller können innerhalb von 24 Monaten drei Innovationsgutscheine bewilligt werden.



Informationsmaterial und Antragstellung



Ansprechpartner

Georg Räß

Technologie- und Innovationsberatung

Telefon 089 5119-268

Fax 089 5119-311

georg.raess--at--hwk-muenchen.de

Dirk Bräu

Energieberatung

Telefon 089 5119-237

Fax 089 5119-311

dirk.braeu--at--hwk-muenchen.de

Laurin Manuel Baier

Digitalisierungsberatung

Telefon 089 5119-187

Fax 089 5119-311

laurin.baier--at--hwk-muenchen.de

ZIM: das Förderprogramm für größere Innovationsvorhaben

Sie planen ein größeres Innovationshaben und suchen ein Förderprogramm, das auch Ihre Eigenleistungen fördert? Das passende Programm finden Sie auf der dieser Seite: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi)