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Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Die Ausbildung des handwerklichen Nachwuchses ist eine wichtige Investition in die Zukunft des Handwerks: Eine verantwortungsvolle Aufgabe nicht nur für die Betriebe, sondern auch für die Handwerkskammer. Technischer Fortschritt, technologische Neuheiten und die Weiterentwicklung der EDV führen zu einer Flut neuer Informationen, die den Lernstoff für Auszubildende wesentlich verändern.

Deswegen können viele Handwerksbetriebe nicht mehr alle dem Berufsbild entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Diese Lücke schließt die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung. Als Teil der fachpraktischen Ausbildung ergänzt sie die Lehre im Betrieb. Sie stellt eine breite und einheitliche Grundausbildung sicher, die sich den technischen und ökonomischen Veränderungen anpasst.

Die Jugendlichen werden vom ersten bis zum letzten Ausbildungstag ihrer Lehre begleitet und auf diese Weise sowohl in berufsspezifischen als auch in fachübergreifenden, allgemeinen Bereichen (wie Arbeitssicherheit und Unfallverhütung) auf den neuesten Kenntnisstand gebracht.



Besteht Teilnahmepflicht für meinen Auszubildenden?

Ja - für alle Pflichtkurse! Für die einzelnen Berufe besteht Teilnahmepflicht für so genannte obligatorische Kurse aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung der jeweiligen Handwerkskammer. Der Ausbildungsbetrieb ist gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet, den Lehrling zum Besuch überbetrieblicher Maßnahmen freizustellen.



Wer zahlt die Gebühren?

Die Finanzierung der Lehrgangskosten steht in der Regel auf drei Säulen. Die Kurse werden im ersten Lehrjahr (Grundstufe) durch Landesmittel bezuschusst. Ab dem zweiten Lehrjahr (Fachstufe) werden Lehrgänge durch Landes- und Bundesmittel sowie Fördergelder des Europäischen Sozialfonds bezuschusst. Damit bleibt der Eigenanteil des Ausbildungsbetriebes relativ gering. Insbesondere dann, wenn man die technisch hoch stehenden Lehrgänge betrachtet.

Für die Ausbildungsberufe gemäß der Ausbildungsordnung der Bauwirtschaft bezuschusst die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft die Lehrgangsgebühren sowie Internats- und Fahrtkosten.



Wer meldet meinen Auszubildenden zur ÜLU an?

Durch die Erfassung des Lehrvertrages in der Handwerkskammer sind die Daten des Auszubildenden registriert. Dadurch wird der Auszubildende "automatisch" zu den für ihn erforderlichen Lehrgängen eingeladen. Die Einladungen werden rechtzeitig an den Ausbildungsbetrieb gesandt. Es wird dabei im Bedarfsfall eine Internatsunterbringung angeboten.





Was lernt der Auszubildende im Rahmen der ÜLU?

Unterweisungspläne für die Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung in den handwerklichen Berufen.

Mehr dazu beim Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik





 

Datenschutzhinweise

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zum Europäischer Sozialfonds.





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