14.06.2018: Peteranderl: "Ausnahmen für das Handwerk müssen in den Trilog-Verhandlungen bestätigt werden"Tachographenpflicht für Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5t
Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend fahren, unterliegen künftig der Tachographenpflicht. Handwerker sollen davon befreit bleiben, wenn der Fahrer nicht hauptberuflich hinter dem Steuer sitzt.